FAQ zum Verfahren QS CAP
Zur korrekten Kodierung und Dokumentation von Pneumonien bei bestätigter COVID-19-Erkrankung bzw. zum Umgang mit den neuen Zusatzcodes U07.1! und U07.2! finden Sie ausführliche Informationen zu diesen Zusatzcodes und weiteren Kodes, die in bestimmten Fallkonstellationen unter Berücksichtigung der Falldefinition des Robert Koch-Instituts vom 24.03.2020 zu verwenden sind, in einer übersichtlichen tabellarischen Aufstellung des DIMDI, abrufbar über: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/Kodierfragen/Kodierempfehlung-COVID-19.html.
Demnach müsste bei einer Pneumonie bei bestätigter COVID-19-Erkrankung die Manifestation der Erkrankung, z.B. als Pneumonie (z.B. J12.8), kodiert werden und zusätzlich der Zusatzcode U07.1! oder U07.2! (und ggf. weitere Kodes gemäß Tabelle) kodiert werden, wenn zutreffend. Die beiden IDC-Kodes U07.1 und U07.2 sind seit 2024 im QS-Bogen bei den Entlassungsdiagnosen enthalten.
Ansonsten ist wie jedes Jahr in der Spezifikation zum QS-Filter für das QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ klar geregelt, was Einschluss- und Ausschlussdiagnosen sind: https://iqtig.org/qs-verfahren/pneu/.
Es sind wie in den Vorjahren durch Viren verursachte Pneumonien (z.B. auch J12.8) eindeutig grundsätzlich als Einschlussdiagnosen gelistet, sodass die Dokumentationsverpflichtung gemäß QS-Filter unter Beachtung der dort beschriebenen Ausschlusskriterien klar festgelegt ist. Im oben beschriebenen Beispiel würde dann die Kodierung von J12.8 den Dokumentationsbogen auslösen, wenn keine Ausschlusskriterien vorliegen.
Es wird empfohlen in diesen Fällen einen Minimal-Datensatz (MDS) anzulegen.
Im Rahmen der Datenvalidierung zum QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ war aufgefallen, dass teilweise Unklarheiten bei der Angabe von Zeitspannen im QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ bestehen. Wir möchten daher darauf aufmerksam machen, dass es für eine korrekte QS-Dokumentation wichtig ist, den Bezug zum Zeitpunkt der administrativen Aufnahme herzustellen. Dies ist insbesondere für richtige Angaben in den Feldern 18 „Zeitpunkt der ersten Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie“, 20 „initiale antimikrobielle Therapie“ und 21 „Beginn der Mobilisation“ relevant. Bitte stellen Sie sicher, dass den für das Ausfüllen der QS-Bögen Verantwortlichen der Zeitpunkt der administrativen Aufnahme bekannt ist und somit eine korrekte Dokumentation ermöglicht wird.