Fachkommission QS KAROTIS (FK KAROTIS)

Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für jedes QS-Verfahren eine Fachkommission eingerichtet wird. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 7 (Karotis-Revaskularisation, QS KAROTIS) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission

  • mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Krankenhäuser mit der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Gefäßchirurgie
  • sowie mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Krankenhäuser mit der Bezeichnung Fachärztin oder Facharz tfür Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie und
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenkassen mit der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Gefäßchirurgie oder der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie

zu benennen. Vertreterinnen oder Vertreter des Deutschen Pflegerates und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter erhalten ein Mitberatungsrecht.

Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.