FAQ zum Verfahren QS HSMDEF

Im Fall einer Implantation oder Revision eines epikardialen Herzschrittmachers darf ein MDS (Minimal-Daten-Satz) angelegt werden.

Wenn während eines Aufenthaltes z.B. der Bogen 09/3 mehrmals ausgelöst wird (weil mehrfach Sonden revidiert werden müssen) so ist nur der erste auslösende Eingriff zu dokumentieren.
Diese Regelung gilt lediglich für die Leistungsbereiche 09/1-09/6.

Es handelt sich nach Angaben des IQTIGs um einen Fehler in der Spezifikation 2025 im Modul 09/4. Dieser Spezifikationsfehler bewirkt, dass Messwerte der RV-Elektrode bei Ein- und Zweikammer-Defibrillatoren im EJ 2025 nicht im Dokumentationsbogen erfasst werden können.

Der Fehler wird erst mit der Spezifikation zum Erfassungsjahr 2026 wieder behoben werden können. Nach Angaben des IQTIGs (Stand Februar 2025) ist ein unterjähriges Update in 2025 leider nicht möglich. Das IQTIG wird den Referenzbereich des betreffenden Qualitätsindikators 52316 aus dem Auswertungsmodul DEFI-IMPL für das EJ 2025 aussetzen, ab dem Erfassungsjahr 2026 wird der Qualitätsindikator wieder wie vorgesehen ausgewertet werden.