Fachkommission QS HSMDEF (FK HSMDEF)

Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für jedes QS-Verfahren eine Fachkommission eingerichtet wird. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 12 (Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren, QS HSMDEF) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission

  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Krankenhäuser mit der Facharztbezeichnung Herzchirurgie und
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Krankenkassen mit der Facharztbezeichnung Allgemeinchirurgie oder Gefäßchirurgie oder Thoraxchirurgie sowie
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser mit der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Kardiologie und
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenkassen mit der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Herzchirurgie oder Allgemeinchirurgie oder Gefäßchirurgie oder Thoraxchirurgie oder Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie

zu benennen. Vertreterinnen oder Vertreter des Deutschen Pflegerates und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter erhalten ein Mitberatungsrecht.

Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.