FAQ zum Verfahren QS GYN-OP
Wenn anamnestisch und aus den vorliegenden Befunden (Bildgebung / intraoperativ / Histopathologie) geschlossen werden kann, dass nach dem aktuell zu dokumentierenden Eingriff noch ein (Rest-)Ovar in situ vorhanden ist, so kann die Frage mit "ja" beantwortet werden – auch wenn das kontralaterale Ovar intra-operativ nicht gesehen wurde.