FAQ zum Verfahren QS GYN-OP
Wenn anamnestisch und aus den vorliegenden Befunden (Bildgebung / intraoperativ / Histopathologie) geschlossen werden kann, dass nach dem aktuell zu dokumentierenden Eingriff noch ein (Rest-)Ovar in situ vorhanden ist, so kann die Frage mit "ja" beantwortet werden – auch wenn das kontralaterale Ovar intra-operativ nicht gesehen wurde.
Ja, gynäkologische Operationen, die über Hybrid-DRG abgerechnet werden, lösen bei Verschlüsselung entsprechender Prozedurenkodes (OPS) eine Dokumentationspflicht in der Qualitätssicherung aus.
Hintergrund ist, dass für die Abrechnung von Hybrid-DRG ein neuer Aufnahmegrund geschaffen wurde: „12 = Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V“. Da in den Qualitätssicherungsverfahren nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) als Auslösebedingung lediglich festgelegt ist, dass der Aufnahmegrund „nicht 03, nicht 04, nicht 10 und nicht 11“ ist, ergibt sich für Hybrid-DRG aus der Kombination des Aufnahmegrunds „12“ in Verbindung mit der Abrechnung von dokumentationspflichtigen OPS die Dokumentationspflicht in der Qualitätssicherung. Dies betrifft aktuell nur gynäkologische Operationen (Hybrid-DRG N05N, N07N und N25N; vollständige OPS-Liste unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/380/VO einsehbar), die dann im Verfahren 10 „QS GYN-OP“ („Gynäkologische Operationen“, Modul 15/1) dokumentationspflichtig werden.
Laut IQTIG erlaubt die neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung eine bessere Berücksichtigung von fallzahlabhängiger Unsicherheit. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nicht allein aus statistischen Gründen bei Leistungserbringern mit geringer Fallzahl viele Auffälligkeiten auftreten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/das-iqtig/wie-wir-arbeiten/grundlagen/biometrische-grundlagen/biometrische-methodik-zur-auffaelligkeitseinstufung/.
Die Methodik wurde im Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) bereits für die Jahresauswertungen 2022 und 2023 und zum Auswertungsjahr 2025 in den Rückmeldeberichten, die am 31. Mai 2025 vom IQTIG zur Verfügung gestellt wurden, für die Qualitätssicherungsverfahren 3 (Cholezystektomie, QS CHE), 9 (Mammachirurgie, QS MC) und 10 (Gynäkologische Operationen, QS GYN-OP) angewandt.
Ziel des IQTIG ist es, die neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung in den kommenden Jahren über alle Qualitätssicherungsverfahren hinweg zu etablieren und damit die Effizienz des Stellungnahmeverfahrens weiter zu optimieren. Für das Auswertungsjahr 2026 ist vorgesehen, auch die QS-Verfahren 7 (Karotis-Revaskularisation, QS KAROTIS) und 11 (Dekubitusprophylaxe, QS DEK) umzustellen.
Im März 2025 hat das IQTIG informiert, dass der Start der Patientenbefragung Hysterektomie für den 1. Januar 2027 geplant ist. Das IQTIG wurde im Juli 2025 vom G-BA mit der Erstellung einer Spezifikation für die Patientenbefragung zu Hysterektomien im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP) beauftragt (https://www.g-ba.de/beschluesse/7307/).