FAQ zum Verfahren QS GYN-OP
Wenn anamnestisch und aus den vorliegenden Befunden (Bildgebung / intraoperativ / Histopathologie) geschlossen werden kann, dass nach dem aktuell zu dokumentierenden Eingriff noch ein (Rest-)Ovar in situ vorhanden ist, so kann die Frage mit "ja" beantwortet werden – auch wenn das kontralaterale Ovar intra-operativ nicht gesehen wurde.
Ja, gynäkologische Operationen, die über Hybrid-DRG abgerechnet werden, lösen bei Verschlüsselung entsprechender Prozedurenkodes (OPS) eine Dokumentationspflicht in der Qualitätssicherung aus.
Hintergrund ist, dass für die Abrechnung von Hybrid-DRG ein neuer Aufnahmegrund geschaffen wurde: „12 = Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V“. Da nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) als Auslösebedingung lediglich festgelegt ist, dass der Aufnahmegrund „nicht 03, nicht 04, nicht 10 und nicht 11“ ist, ergibt sich für über Hybrid-DRG abgerechnete gynäkologische Operationen aus der Kombination des Aufnahmegrunds „12“ in Verbindung mit der Abrechnung von dokumentationspflichtigen OPS die Dokumentationspflicht in der Qualitätssicherung.
Laut IQTIG erlaubt die neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung eine bessere Berücksichtigung von fallzahlabhängiger Unsicherheit. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nicht allein aus statistischen Gründen bei Leistungserbringern mit geringer Fallzahl viele Auffälligkeiten auftreten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/das-iqtig/wie-wir-arbeiten/grundlagen/biometrische-grundlagen/biometrische-methodik-zur-auffaelligkeitseinstufung/.
Derzeit wird diese Methodik bereits in Auswertungen von den folgenden sechs aktiven QS-Verfahren verwendet:
- Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), seit dem Auswertungsjahr 2022
- Cholezystektomie (QS CHE), seit dem Auswertungsjahr 2025
- Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP), seit dem Auswertungsjahr 2025
- Mammachirurgie (QS MC), seit dem Auswertungsjahr 2025
- Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), seit dem Auswertungsjahr 2026
- Dekubitusprophylaxe (QS DEK), seit dem Auswertungsjahr 2026
Ziel des IQTIG ist es, die neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung in den kommenden Jahren über alle Qualitätssicherungsverfahren hinweg zu etablieren und damit die Effizienz des Stellungnahmeverfahrens weiter zu optimieren.
Der G-BA hat am 16.07.2026 beschlossen, dass die Patientenbefragung Hysterektomie 2027 starten soll (https://www.g-ba.de/beschluesse/7936/), allerdings bedarf dieser Beschluss noch der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Im Falle einer Nichtbeanstandung würden die Änderungen der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.