Datenannahmestelle im Verfahren QS GYN-OP

Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Verfahren 10 (Gynäkologische Operationen, QS GYN-OP) ein sektorspezifisches Verfahren: Nur von nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und in diesen Krankenhäusern tätigen Belegärztinnen und Belegärzten erbrachte Eingriffe müssen dokumentiert werden.

Daten zu von Krankenhäusern erbrachten dokumentationspflichtigen Eingriffen sind an die Datenannahmestelle der QiG BW zu liefern.

Belegärztlich durchgeführte Indexeingriffe werden dem Krankenhaus zugeordnet.