Das Stellungnahmeverfahren gemäß DeQS-RL

Für die Stellungnahmeverfahren zu den in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungs-übergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) geregelten länderbezogenen Verfahren ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zuständig. Im Gegensatz dazu werden bei bundesbezogenen Verfahren  die Aufgaben vom Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA und dem IQTIG wahrgenommen. Die Träger der LAG sind in Baden-Württemberg die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. (BWKG) sowie die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen. Die LAG trifft ihre Entscheidungen durch den Fachbeirat DeQS (entspricht dem Lenkungsgremium gemäß Teil 1 § 14 DeQS-RL). Die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten im Stellungnahmeverfahren gemäß DeQS-RL sind klar geregelt. Eine schematische Übersicht zu den Verantwortlichkeiten und der Struktur des Verfahrens gemäß DeQS-RL ist in folgender Abbildung dargestellt.

Abb. Vereinfachte Darstellung der Verantwortlichkeiten und Struktur im Stellungnahmeverfahren nach DeQS-RL

Das Stellungnahmeverfahren nach DeQS-RL erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Beteiligten:

  • dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das zunächst, neben der Erstellung leistungserbringerbezogener Auswertungen, die Jahres-Landesauswertungen der Leistungserbringer (LE) zu den einzelnen Verfahren an die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg GmbH (QiG BW GmbH) übermittelt, welche dann im Auftrag der LAG die weitere Bearbeitung durchführt
  • dem Fachbeirat DeQS, der die Beschlüsse zu Einleitung und Abschluss des Verfahrens fasst,
  • den jeweiligen Fachkommissionen mit verfahrensspezifischer fachlicher Expertise, welche die Auswertungen sowie das Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens fachlich bewerten und dem Fachbeirat DeQS die Einleitung sowie den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens und ggf. weiterführende Maßnahmen der Stufe 1 empfehlen sowie
  • der QiG BW GmbH, der Geschäftsstelle der LAG nach DeQS-RL Teil 1 § 5 Absatz 4, die den Fachbeirat DeQS und die Fachkommissionen bei ihrer Arbeit unterstützt, mit den beteiligten ambulanten und stationären LE im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens kommuniziert sowie im Auftrag der LAG und in Abstimmung mit den Fachkommissionen einen abschließenden Qualitätssicherungsergebnisbericht (QSEB) für das IQTIG erstellt.

Grundsätzlich ist der zeitliche Ablauf des Stellungnahmeverfahrens zweigeteilt. Folgende Abbildung gibt die Prozesse im Verfahren schematisch wieder. 

Abb. Schematische Übersicht zum Ablauf des Stellungnahmeverfahrens nach DeQS-RL
 

Teil 1 (Einleitung)

Der erste Teil des Verfahrens beginnt damit, dass das IQTIG bis zum 30. Juni des Folgejahres der Erfassung die leistungserbringerbezogenen Auswertungen den Datenannahmestellen (DAS) zur Weiterleitung an die Krankenhäuser bzw. Vertragsärzte zur Verfügung stellt. Gleichzeitig wird der QiG BW als Geschäftsstelle der LAG die Gesamt-Jahresauswertung aller Leistungserbringer (LE) zu den einzelnen Verfahren übermittelt. Nach Voranalyse und Aufbereitung durch die Geschäftsstelle der LAG (QiG BW ) analysiert und bewertet – unter Wahrung der Anonymität der LE – die für das jeweilige Verfahren zuständige Fachkommission die Auswertungsergebnisse der Leistungserbringer (Krankenhaus oder Vertragsarzt) und empfiehlt ggf. der LAG die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens, welches im schriftlichen Austausch (pseudonymisiert), im Rahmen eines persönlichen Gespräches oder per Durchführung einer Begehung (auch mehrstufig) erfolgen kann. Die Einleitung des Stellungnahmeverfahrens muss vom Fachbeirat DeQS beschlossen werden. Im Anschluss erfolgt die Kontaktaufnahme über die QiG BW mit den betroffenen Leistungserbringern.

 

Teil 2 (Abschluss)

Der zweite Teil des Verfahrens startet, sobald die angeforderten Stellungnahmen von Leistungserbringern bei der QiG BW eingegangen sind oder Gespräche bzw. Begehungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens geplant sind. Die QiG BW präsentiert den zuständigen Fachkommissionen die eingegangenen Stellungnahmen der Leistungserbringer (weiterhin pseudonymisiert) grundsätzlich im Rahmen von Präsenzsitzungen. Die jeweilige Fachkommission bewertet das Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens, begründet die Bewertung und formuliert Rückmeldungstexte an die Leistungserbringer. Das Ergebnis von Gesprächen und Begehungen wird gemeinsam besprochen. Anschließend empfiehlt die Fachkommission dem Fachbeirat entweder den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens oder weiterführende Maßnahmen der Stufe 1 (siehe folgende Abbildung). Bestehen Belege für schwerwiegende einzelne Missstände, entscheidet die LAG über die Anwendung von Maßnahmen der Stufe 2. Auch dieser Empfehlung der Fachkommission zum Abschluss des Verfahrens muss vom Fachbeirat DeQS mittels Beschluss zugestimmt werden. Das Stellungnahmeverfahren für die Krankenhäuser soll für die im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser nach § 136b SGB V zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein.

Abb. Beispiele für weiterführende Maßnahmen der Stufen 1 und 2