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Spezifikationsupdate behebt Dokumentationsprobleme in QS-PCI

Mit dem Spezifikationsupdate V06 des IQTIGs vom 10.03.2026 konnte der Spezifikationsfehler im Leistungsbereich QS-PCI, welcher unter bestimmten Konstellationen auftrat und einen Abschluss des Bogens verhindert hat, behoben werden. Die Plausibilätsregeln für die Datenfelder 47 bis 51 wurden gestrichen, der Abschluss des PCI Bogens ist in allen Fällen möglich. Die Leistungserbringer können selbst entscheiden, ob die Datenfelder 47-51 befüllt werden oder nicht.

Mit dem Spezifikationsupdate V06 des IQTIGs vom 10.03.2026 konnte der Spezifikationsfehler im Leistungsbereich QS-PCI, welcher unter bestimmten Konstellationen auftrat und einen Abschluss des Bogens verhindert hat, behoben werden. 

Das IQTIG hat mit dem Spezifikationsupdate V06 die Plausibilitätsregeln zu den Datenfeldern 47 bis 51 gestrichen. Dies ermöglicht nun in allen Fällen einen fehlerfreien Abschluss der PCI-Bögen. 

Bitte beachten Sie, dass sich die Nummerierung der Datenfelder durch die Löschung der Plausibilitätsregeln geändert hat. 

Nach Implementierung des Updates V06 durch die Softwareanbieter sind die Datenfelder 47-51: 

  • Datenfeld 47: Ist der Befund des nicht invasiven Ischämienachweises passend zum Versorgungsgebiet des intervenierten Gefäßes?
  • Dattenfeld 48: Stenosegrad (angiographischer Diameter)
  • Datenfeld 49: Stenosegrad (angiographischer Diameter) nicht bestimmt
  • Datenfeld 50: Ergab die intrakoronare Bildgebung einen pathologischen interventionsbedürftigen Befund?
  • Datenfeld 51: Ergab die (hämodynamische) Relevanzmessung einen pathologischen Messwert?

frei dokumentierbar oder können leer bleiben, ohne dass eine Plausibilitätsregel verletzt oder der Bogenabschluss verhindert wird. Leistungserbringer können bei der weiteren Dokumentation zwischen zwei Varianten entscheiden (siehe unten).

Durch den o.g. Spezifikationsfehler kann der Qualitätsindikator „56027: Indikation zur elektiven Revaskularisation bei chronischem Koronarsyndrom bzw. nach akutem Koronarsyndrom“ im Auswertungsjahr 2027 (Daten zum Erfassungsjahr 2026) nicht valide berechnet und ausgewertet werden. 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Dokumentation der o.g. Datenfelder folgende zwei Optionen zum weiteren Vorgehen. Das IQTIG stellt es den Leistungserbringern frei, ob die Datenfelder leer gelassen werden oder befüllt werden. 

 

Variante 1:

Mit Umsetzung des Spezifikationsupdates V06 durch die Softwareanbieter können die o.g. Datenfelder 47-51 leer bleiben bzw. im Rahmen des Dokumentationsprozesses übersprungen werden. 

In den Zwischenberichten Q2-Q3 und im Rückmeldebericht zum Erfassungsjahr 2026 wird kein nutzbares Ergebnis zum QI 56027 dargestellt. 

 

Variante 2

Leistungserbringer können in den Fällen, bei denen es sich um 

  • eine elektive PCI (Datenfeld 34: Dringlichkeit der Prozdur: 1=elektiv) 
  • mit der Angabe zur Indikation zur PCI mit Angina pectoris /AP-Äquivalent, prognostische Indikation, Komplettierung der Revaskularisation nach ACS oder sonstige) als Indikation zur PCI (Datenfeld 43: Indikation zur PCI: Angabe 1,6,8 oder 9) 

die Datenfelder 47 bis 51 sinngemäß ausfüllen. Sollten sich Leistungserbringer für dieses Vorgehen entscheiden, könnte in den Zwischenberichten (Q2 bis Q3) und im jährlichen Rückmeldebericht zum Erfassungsjahr 2026 für den QI 56027 ein nutzbares Indikatorergebnis ausgewiesen werden. 

 

Für weitere Informationen verweisen wir auf das Informationsschreiben 38/2026 des IQTIGs.

LC