Dokumentationspflicht für QS WI, QS CAP und das Modul Dialyse entfällt
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des G-BA-Beschlusses vom 18.12.2025 möchten wir informieren, dass die Dokumentationspflicht für die QS-Verfahren nach DeQS-Richtlinie QS WI, QS CAP sowie das Modul Dialyse teilweise zeitlich begrenzt ab dem 01.01.2026 entfällt:
- Für das Verfahren 2 (QS WI) wird die Erprobungsphase beendet und das Verfahren QS WI (Nosokomiale Infektionen – Postoperative Wundinfektionen) eingestellt. D.h. die Dokumentationspflicht (fallbezogen und einrichtungsbezogen) für die Module NWIF und NWIEA bzw. NWIES entfällt.
- Für das Verfahren 8 (QS CAP) ist das Modul PNEU (Ambulant erworbene Pneumonie) für das Erfassungsjahr 2026 ausgesetzt.
- Für das Verfahren 4 (QS NET-DIAL) ist das Modul DIAL (Dialyse) für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt:
- Es werden keine QS- und Sozialdaten erhoben.
- Für das Auswertungsjahr 2026 wird vom IQTIG (vorerst letztmalig) ein Rückmeldebericht zur Verfügung gestellt.
- Für das Auswertungsjahr 2027 werden keine Rückmeldeberichte erstellt.
- Die Datenerfassung seitens der Leistungserbringer soll ab dem Erfassungsjahr 2028 wieder gestartet werden.
HJ