QS Perinatalmedizin: Dokumentationspflicht von Totgeburten im Modul Geburtshilfe
Aus gegebenem Anlass weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass im Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Modul Geburtshilfe (QS PM-GEBH) Totgeburten dokumentationspflichtig sind. In einer Stichprobenprüfung nicht übermittelter Datensätze bei einzelnen Einrichtungen (Differenzfälle IST-SOLL) wurde festgestellt, dass gerade Geburten mit totgeborenen Kindern oft nicht dokumentiert wurden. Die korrekte und vollzählige Dokumentation von Totgeburten im Modul Geburtshilfe ist insbesondere wichtig, um die Repräsentativität Ihrer eigenen Auswertung sowie der landes- und bundesweiten Jahresauswertung zu gewährleisten.
Des Weiteren werden im „Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen“ (ID 51803) Totgeburten berücksichtigt - unter Ausschluss von Kindern, die vor Klinikaufnahme verstorben sind. Somit sind insbesondere Totgeborene, die nicht vor Klinikaufnahme verstorben sind, der Qualitätssicherung zuzuführen.
Ferner werden Totgeburten aus der Berechnung von mehreren, aber nicht von allen Qualitätsindikatoren ausgeschlossen. Beispielsweise werden Totgeburten aus dem Qualitätsindikator „Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten“ (ID 318) ausgeschlossen, aber nicht aus dem Qualitätsindikator „Kaiserschnittgeburt“ (ID 52249). Nur durch eine korrekte und vollzählige Dokumentation kann eine valide Berechnung der Ergebnisse der Qualitätsindikatoren erfolgen.
Im Modul Neonatologie (QS PM-NEO) dagegen sind Totgeburten nicht dokumentationspflichtig und werden bei korrekter Kodierung über den QS-Filter („Anwenderinformation“) ausgeschlossen (siehe „Diagnose(n) der Tabelle NEO_ICD_EX“).
Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.
BP