Neonatologie: Dokumentation des Kann-Feldes „Aufnahme ins Krankenhaus von“

Die Geschäftsstelle empfiehlt dringend, im Modul Neonatologie (QS-Verfahren Perinatalmedizin) das Kann-Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ auszufüllen, damit die Vergleichbarkeit der (veröffentlichten) Ergebnisse in den Qualitätsindikatoren gewährleistet ist.

Im Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin (QS PM) ist im QS-Bogen Neonatologie das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ in der aktuellen Spezifikation ein „Kann“-Feld und muss daher nicht zwingend zum Abschließen des Dokumentationsbogens ausgefüllt werden. Jedoch fließen die Angaben dieses Kann-Feldes in die Rechenregeln mehrerer Qualitätsindikatoren ein und führen bei Angabe der Schlüssel 2 = „externer Kinderklinik“ oder 3 = „externer Klinik als Rückverlegung“ zum Ausschluss des Falles aus den entsprechenden Indikatoren, bei fehlender Angabe wird der Fall in den betroffenen Indikatoren eingeschlossen. 

Im aktuellen Stellungnahmeverfahren zeigte sich, dass mehrere Fälle, die aus einer externen Kinderklinik zuverlegt wurden, aufgrund der fehlenden Dokumentation des Feldes in die entsprechenden Qualitätsindikatoren eingeschlossen wurden. Daher empfiehlt die Geschäftsstelle dringend, das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ auszufüllen – insbesondere, um die Vergleichbarkeit der (veröffentlichten) Ergebnisse gewährleisten. Das IQTIG wurde über die Sachlage informiert und prüft aktuell eine entsprechende Anpassung der Spezifikation.

HM