DeQS-Richtlinie: Verfahren QS Sepsis ab 2026
Das neue QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ (QS Sepsis) startet am 01.01.2026 als Verfahren 20 der DeQS-Richtlinie. Der G-BA hat am 19. Dezember 2024 mit Ergänzung des Beschlusses vom 17. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren in die Richtlinie aufzunehmen. Das Verfahren betrifft hinsichtlich der Datenerfassung ausschließlich Krankenhäuser und beinhaltet einen einrichtungsbezogenen und einen fallbezogenen Teil; außerdem werden Sozialdaten der Krankenkassen für die Berechnung von Indikatoren berücksichtigt.
Das IQTIG hat die prospektiven Rechenregeln zum einrichtungs- und fallbezogenen Teil des Verfahrens veröffentlicht unter https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-sepsis/ sowie die Spezifikation mit Dokumentationsbogen, Ausfüllhinweisen und Anwenderinformation (QS-Filter) zum fallbezogenen Teil. Zum einrichtungsbezogenen Teil von QS Sepsis wird die Spezifikation momentan erstellt und soll bis Ende 2025 vorliegen.
Das IQTIG hat unter https://iqtig.org/downloads/infoschreiben/2025/IQTIG_LE-Informationsschreiben_28-2025_2025_07_31.pdf ein Schreiben zur Verfügung gestellt, um alle betroffenen Leistungserbringer zu den Inhalten und Zielen des neuen Verfahrens QS Sepsis zu informieren. Zu beachten ist, dass einige Standorte von Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen (gemäß den Fachrichtungen nach § 2 Abs. 2 der Themenspezifischen Bestimmungen für dieses QS-Verfahren), von dem QS-Verfahren nicht betroffen sind.
Bitte schauen Sie sich die genannten Unterlagen schon jetzt an und sprechen Sie bei bestehender Dokumentationsverpflichtung ggf. auch Ihren QS-Softwarehersteller an, damit ein reibungsloser Start Anfang 2026 gewährleistet werden kann. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, hier speziell Herr Dr. Hueber (hueber@qigbw.de bzw. Tel. 0711/184278-13), gerne zur Verfügung.
HJ