FAQ zum Verfahren QS SEPSIS
Grundsätzliche Fragen
Ja, Antworten des IQTIG auf wichtigen Fragen zum Verfahren QS Sepsis finden Sie unter https://iqtig.org/qs-verfahren/faq/qs-sepsis/
Ja, eine Nachdokumentation muss erfolgen nach Quartals- und Jahreslieferfristen. Für Fälle aus 2026 gilt: Lieferfrist mit Nachlieferfrist bis 15.03.2027.
Bereits bestehende Sepsis: Auch bei zuverlegten PatientInnen muss das Krankenhaus einen neuen QS-Bogen komplett ausfüllen, da auch die Untersuchungen nochmal gemacht werden sollten (z.B. Screening, Blutkulturen). Ggf. müssen neue Blutkulturen angelegt werden. Die Qualitätssicherung erfolgt nach Einrichtung/Standort und deren Standards, daher ist zu beurteilen, ob die eigenen Prozesse/Untersuchungen funktionieren und die Bestätigung der Sepsis ergeben.
Die kodierte Entlassdiagnose führt zur fallbezogenen Dokumentationsverpflichtung, sekundär zur einrichtungsbezogenen Dokumentationsverpflichtung. Die in der QS-Dokumentation geforderten Zeitangaben müssen unabhängig davon erfolgen.
Einrichtungsbezogene Qualitätsindikatoren
Ja, z.B. zur Pflege des ZVK sind Schulungsinhalte vorhanden. Zu finden sind diese in den Ausfüllhinweisen der jeweiligen Indikatoren.
Die Quote bezieht sich auf den Anteil des geschulten Personals im Verhältnis zu beschäftigtem Personal. Die Quote wird auf Basis der geschulten Personen im Verhältnis zur VK-Zahl berechnet; hier kann also auch ein Wert von über 100% rauskommen.
Grundsätzlich ist das freigestellt, beides ist grundsätzlich möglich. Empfehlung des IQTIG an den G-BA ist, E-Learning-Formate zuzulassen, zur Aufwandsreduzierung. Ausnahme: ZVK-Schulungen sind in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert, wobei der praktische Teil Stand heute in Präsenz umzusetzen ist.
Für die Schulungen zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis trifft dies zu. Bei den Schulungen zur Pflege von zentralvenösen Gefäßkathetern (ZVK) sind zusätzlich auch die Geriatrie mit dem Fachabteilungsschlüssel 0200 und ihre Schwerpunkte (0224, 0260, 0261), die Dermatologie mit dem Fachabteilungsschlüssel 3400 und ihre Schwerpunkte (3415, 3460) sowie die Fachabteilung Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Naturheilkunde mit dem Fachabteilungsschlüssel 0154 ausgenommen.
Vorgabe ist: Pro Hygienefachkraft ist ein Audit pro Halbjahr durchzuführen. Ein Audit umfasst die Überprüfung von mind. 4 Fällen, die einen ZVK haben und ist mittels Hygienefachkraft durchzuführen. Das ist nicht an eine bestimmte Hygienefachkraft gebunden, es kann eine Hygienefachkraft mehr und die andere Hygienefachkraft weniger Audits machen.
Eine bestimmte Anzahl an ABS-Visiten (Anhand Gesamtbettenanzahl) wird vorgegeben. Mehrfachvisiten eines Patienten sind möglich. Nicht jeder Patient wird als dokumentationspflichtig ausgelöst; auch bei nicht-dokumentationspflichtigen Sepsis-Patienten dürfen ABS-Visiten im Rahmen der QS gemacht werden.
Die ABS-Visiten müssen Stand heute durch das ABS-Team durchgeführt werden, das betrifft den Facharzt für Infektiologie oder den ABS-fortgebildeten Facharzt, der die ABS-Visiten durchführen soll.
Die theoretischen und praktischen Schulungsinhalte müssen nicht durch eine Hygienefachkraft geleitet oder ausschließlich erfolgen, sondern alles immer nur unter Beteiligung dieser. Besonders wichtig ist hier die „Beteiligung“. Die Hygienefachkraft ist mitverantwortlich und involviert, aber konkrete Schulungen müssten nicht zwingend von einer Hygienefachkraft oder Krankenhaushygieniker/in geleitet oder durchgeführt werden. Der praktische Schulungsanteil kann auch durch eine/n pflegerische/n Praxisanleiter/in vermittelt werden.
Fallbezogene Qualitätsindikatoren
Unsere Empfehlung ist, beim Verfahrensstart im Jahr 2026 für das Screening im Indikator 602600 „Screening mittels Messinstrumenten zur Risikoabschätzung“ möglichst die Scores NEWS2 und qSOFA zu verwenden. Ein anderer Score würde ggf. zu einer rechnerischen Auffälligkeit in dem Indikator führen; dann müsste ggf. in einem Stellungnahmeverfahren das eigene Screeningverfahren erklärt werden, was zusätzlichen Aufwand erzeugen kann. Grundsätzlich muss man aber sagen, dass auch ein anderes Screening-Verfahren als NEWS2 und qSOFA verwendet werden darf.
Es kann im Rahmen des Verfahrens QS Sepsis nicht vorgegeben werden, dass die Patienten täglich gescreent werden müssen. Es kann Anhand der Abrechnungsdaten nach erfolgter Diagnose „Sepsis“ nur anhand der Dokumentation eingesehen werden, ob ein zeitgerechtes Screening stattgefunden hat oder nicht. Krankenhäuser haben hierzu die Möglichkeit, eigene Standards zum Screening-Ablauf zu implementieren.
Wenn bei einem Patienten zuerst auf Normalstation der NEWS2 erhoben wird und dann bei späterer Verlegung auf ITS der SOFA-Score, müssen dann beide Scores eingetragen werden?
Es muss im Rahmen der Dokumentation für den QI zum Screening immer das Screening dokumentiert werden, welches zuerst stattgefunden hat, bezogen auf die erste Sepsis-Episode. Es muss nicht für jedes Screening-Instrument ein Score eingegeben werden.
Der Zeitpunkt der ersten Rückmeldung/Mitteilung des Labors zur Blutkultur ist relevant und soll dokumentiert werden. Datum und Uhrzeit des Laborergebnisses sind wichtig für die Abfrage des Zeitverlusts von Abnahme bis Ergebniseingang. Ziel ist es, dass Blutkulturen entnommen werden, bevor die Therapie beginnt, damit der Erreger bekannt ist und die Therapie darauf ausgerichtet werden kann. Der Versorgungsablauf soll mithilfe der genauen Dokumentation von Datum und Uhrzeit nachgebildet werden können.
Bei zuverlegten PatientInnen muss im aufnehmenden Krankenhaus erneut das Screening erfolgen, möglichst am Tag der Aufnahme der PatientIn. Ebenso sollten die Blutkulturen möglichst am Aufnahmetag abgenommen werden, unabhängig davon, ob dies in einem anderen Krankenhaus bereits erfolgt ist. Bei einer Fortführung einer Antibiotikatherapie, die bereits in einem anderen Krankenhaus begonnen worden ist, geben Sie bitte den Zeitpunkt der ersten Antibiotikagabe in Ihrem Krankenhaus an. Es soll sichergestellt werden, dass in allen Krankenhäusern die geforderten Standards gelten und funktionieren. Bezüglich der Thematik zum Umgang mit zuverlegten PatientInnen wird das IQTIG in die Beratung mit dem zuständigen Expertengremium gehen.
Es sind die Beatmungsstunden, also „tatsächliche Stunden“ (60-Minuten-Einheiten) anzugeben.
Der Qualitätsindikator „Blutkulturen vor Einleitung der antiinfektiven Therapie der Sepsis“ berücksichtigt im Zähler sowohl Fälle mit negativem als auch mit positivem Ergebnis der Blutkulturen. Der Dokumentationsbogen ist so aufgebaut, dass nur bei Fällen, bei denen ein positives Ergebnis der Blutkulturen vorliegt, auch das Datum der Übermittlung dieses Ergebnisses abgefragt wird. Für Fälle mit negativem Ergebnis entfallen diese Datenfelder. Dies verhindert jedoch nicht, dass Fälle mit negativen Blutkulturen in den Zähler einfließen, sofern alle anderen Anforderungen (Abnahme von zwei Blutkulturen-Sets zeitlich vor Einleitung der antiinfektiven Therapie) erfüllt sind.
In den prospektiven Rechenregeln 2026 ist festgelegt, dass für die Fälle, die in den Zähler des Indikators einfließen, ein Zeitpunkt des Laborergebnisses vorliegen muss. Hier besteht in der Tat eine Unschärfe in der Formulierung der Rechenregel, denn auch Patientinnen und Patienten ohne Zeitpunkt des Laborergebnisses werden in den Indikator einbezogen. Dies soll auch in den Quartalsauswertungen und den endgültigen Rechenregeln berücksichtigt werden und in kommenden Versionen der Rechenregeln behoben werden.