FAQ zum Verfahren QS SEPSIS

Grundsätzliche Fragen

Ja, Antworten des IQTIG auf wichtigen Fragen zum Verfahren QS Sepsis finden Sie unter https://iqtig.org/qs-verfahren/faq/qs-sepsis/

Bereits bestehende Sepsis: Auch bei zuverlegten PatientInnen muss das Krankenhaus einen neuen QS-Bogen komplett ausfüllen, da auch die Untersuchungen nochmal gemacht werden sollten (z.B. Screening, Blutkulturen). Ggf. müssen neue Blutkulturen angelegt werden. Die Qualitätssicherung erfolgt nach Einrichtung/Standort und deren Standards, daher ist zu beurteilen, ob die eigenen Prozesse/Untersuchungen funktionieren und die Bestätigung der Sepsis ergeben.

Die kodierte Entlassdiagnose führt zur fallbezogenen Dokumentationsverpflichtung, sekundär zur einrichtungsbezogenen Dokumentationsverpflichtung. Die in der QS-Dokumentation geforderten Zeitangaben müssen unabhängig davon erfolgen.

Einrichtungsbezogene Qualitätsindikatoren

Ja, z.B. zur Pflege des ZVK sind Schulungsinhalte vorhanden. Zu finden sind diese in den Ausfüllhinweisen der jeweiligen Indikatoren.

Die Quote bezieht sich auf den Anteil des geschulten Personals im Verhältnis zu beschäftigtem Personal. Die Quote wird auf Basis der geschulten Personen im Verhältnis zur VK-Zahl berechnet; hier kann also auch ein Wert von über 100% rauskommen.

Grundsätzlich ist das freigestellt, beides ist grundsätzlich möglich. Empfehlung des IQTIG an den G-BA ist, E-Learning-Formate zuzulassen, zur Aufwandsreduzierung. Ausnahme: ZVK-Schulungen sind in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert, wobei der praktische Teil Stand heute in Präsenz umzusetzen ist.

Das ist so nicht richtig, denn zum nicht zu zählenden Personal zur Schulung „Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis“ gibt es eine gesonderte Ausschlussliste (Ausschluss von bestimmten Fachabteilungen), die nicht identisch ist mit den vom Verfahren ausgeschlossenen Fachabteilungen. In den Ausfüllhinweisen sind Informationen hierzu zu finden.

Vorgabe ist: Pro Hygienefachkraft ist ein Audit pro Halbjahr durchzuführen. Ein Audit umfasst die Überprüfung von mind. 4 Fällen, die einen ZVK haben und ist mittels Hygienefachkraft durchzuführen. Das ist nicht an eine bestimmte Hygienefachkraft gebunden, es kann eine Hygienefachkraft mehr und die andere Hygienefachkraft weniger Audits machen.

Eine bestimmte Anzahl an ABS-Visiten (Anhand Gesamtbettenanzahl) wird vorgegeben. Mehrfachvisiten eines Patienten sind möglich. Nicht jeder Patient wird als dokumentationspflichtig ausgelöst; auch bei nicht-dokumentationspflichtigen Sepsis-Patienten dürfen ABS-Visiten im Rahmen der QS gemacht werden.

Die ABS-Visiten müssen Stand heute durch das ABS-Team durchgeführt werden, das betrifft den Facharzt für Infektiologie oder den ABS-fortgebildeten Facharzt, der die ABS-Visiten durchführen soll.

Fallbezogene Qualitätsindikatoren

Unsere Empfehlung ist, beim Verfahrensstart im Jahr 2026 für das Screening im Indikator 602600 „Screening mittels Messinstrumenten zur Risikoabschätzung“ möglichst die Scores NEWS2 und qSOFA zu verwenden. Ein anderer Score würde ggf. zu einer rechnerischen Auffälligkeit in dem Indikator führen; dann müsste ggf. in einem Stellungnahmeverfahren das eigene Screeningverfahren erklärt werden, was zusätzlichen Aufwand erzeugen kann. Grundsätzlich muss man aber sagen, dass auch ein anderes Screening-Verfahren als NEWS2 und qSOFA verwendet werden darf.

Es kann im Rahmen des Verfahrens QS Sepsis nicht vorgegeben werden, dass die Patienten täglich gescreent werden müssen. Es kann Anhand der Abrechnungsdaten nach erfolgter Diagnose „Sepsis“ nur anhand der Dokumentation eingesehen werden, ob ein zeitgerechtes Screening stattgefunden hat oder nicht. Krankenhäuser haben hierzu die Möglichkeit, eigene Standards zum Screening-Ablauf zu implementieren.

Wenn bei einem Patienten zuerst auf Normalstation der NEWS2 erhoben wird und dann bei späterer Verlegung auf ITS der SOFA-Score, müssen dann beide Scores eingetragen werden?

Es muss im Rahmen der Dokumentation für den QI zum Screening immer das Screening dokumentiert werden, welches zuerst stattgefunden hat, bezogen auf die erste Sepsis-Episode. Es muss nicht für jedes Screening-Instrument ein Score eingegeben werden.

Der Zeitpunkt der ersten Rückmeldung/Mitteilung des Labors zur Blutkultur ist relevant und soll dokumentiert werden. Datum und Uhrzeit des Laborergebnisses sind wichtig für die Abfrage des Zeitverlusts von Abnahme bis Ergebniseingang. Ziel ist es, dass Blutkulturen entnommen werden, bevor die Therapie beginnt, damit der Erreger bekannt ist und die Therapie darauf ausgerichtet werden kann. Der Versorgungsablauf soll mithilfe der genauen Dokumentation von Datum und Uhrzeit nachgebildet werden können.