FAQ zum Verfahren QS PM
Ein totes Neugeborenes mit einem Geburtsgewicht <500g,
- das die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat, gilt als Totgeburt;
- das nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat, gilt als Fehlgeburt.
Dies gilt seit der Änderung des Personenstandsgesetzes mit Wirkung zum 01.11.2018 (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung vom 24.10.2018; BGBl. I S. 1768). Somit gilt ein totgeborener Einling ab einer Tragzeit von 23+0 SSW unabhängig vom Gewicht als Totgeburt.
Bei Mehrlingsgeburten gilt: Eine Fehlgeburt ist als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 (PStV) zu beurkunden ist. Das bedeutet, dass eine Totgeburt <500g, wenn sie Teil einer Mehrlingsschwangerschaft ist, z. B. bei einer Zwillingsschwangerschaft mit intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g, im Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" als Totgeburt zu dokumentieren ist, d.h. in diesem Beispiel: Anzahl Mehrlinge "2" (siehe Ausfüllhinweis zur „Anzahl Mehrlinge“ und „Totgeburt“).
In Anlehnung an § 31 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV)) ist eine Fehlgeburt abweichend von Absatz 3 PStV als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 (PStV) zu beurkunden ist.
Das bedeutet, dass eine Totgeburt <500g und vor der 24. Woche, die laut Personenstandsverordnung als Fehlgeburt definiert ist, im QS-Bogen als Totgeburt zu dokumentieren ist, wenn sie Teil einer Mehrlingsschwangerschaft ist. Auch verhindert eine Plausibilitätsregel, dass „Anzahl Mehrlinge = 1“ und als Geburtsrisiko "35 = Mehrlingsschwangerschaft" dokumentiert wird. Eine Verfälschung der Auswertung von Totgeburten erfolgt nicht, da als Totgeburten nur Fälle mit einem Geburtsgewicht >500g gezählt werden.
Beispiel: Zwillingsschwangerschaft mit intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g
- Eintrag im Datenfeld „Anzahl der Mehrlinge“: "Anzahl der Mehrlinge = 2"
- Dokumentation des verstorbenen Mehrlings als Totgeburt mit korrekter Angabe des Geburtsgewichts.
Somit wird das Geburtsrisiko korrekt dokumentiert.
In seltenen Fällen kann durch die Kodierung von geburtshilflichen Prozedurenkodes bei induzierten Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Fetalgewicht < 500g und bei (Spät-)Aborten (Fetalgewicht <500g und < 24.SSW) eine QS-Dokumentationspflicht ausgelöst werden (z.B. durch Kodierung von Z37.1!). Für diese Fälle ist ein Minimaldatensatz (MDS) anzulegen.
Wenn ein außerhalb des Krankenhauses geborenes Kind z.B. über die ICD-Kodierung „Z37.0 - Lebendgeborener Einling“ eine Dokumentationspflicht im Modul Geburtshilfe des Verfahrens QS PM auslöst, empfiehlt das IQTIG „den betreffenden Fall über einen Minimaldatensatz zu dokumentieren, da andernfalls einige Datenfelder nicht korrekt ausgefüllt werden können (z.B. Geburtsnummer, APGAR nach 1 oder 5 Minute(n)).“ Diese Empfehlung des IQTIG ist in den FAQ zum Verfahren QS PM nachzulesen unter https://iqtig.org/qs-verfahren/faq/qs-pm/.
Laut IQTIG ist das Datenfeld „Ernährung des Kindes bei Entlassung nach Hause / bei Verlegung“ u. a. bei (Früh-)Geburten mit Verlegung, bei welchen der Abstand zwischen dem Entlassungsdatum / der Entlassungsuhrzeit des Kindes und dem Geburtsdatum / der Geburtsuhrzeit des Kindes weniger als 4 Stunden beträgt, nicht verpflichtend zu befüllen und kann in solchen Fällen daher leer gelassen werden.
Hier ist tatsächlich Frauenmilch (also auch die Milch anderer Mütter) gemeint.
Richtig. Im Feld "OPs und Prozeduren..." ist nur ein „Ja“ anzugeben, wenn eine ROP, NEC oder ein Hydrocephalus behandelt wurde.
In diesen Fällen ist 2 = Transport mit Kraftfahrzeug (Outborn) richtig. "Inborn" ist reserviert für Kinder, die Ihr Haus zwischen Geburt und Versorgung in der Neonatologie oder anderen Fachabteilung nicht verlassen haben. "0" ist richtig, wenn ein Kind nicht in einer Neonatologie aufgenommen wird.