FAQ zum Verfahren QS PM
Zum Erfassungsjahr 2025 werden im QS-Verfahren Perinatalmedizin zwei Follow-up-Indikatoren neu eingeführt:
• „Sterblichkeit im Krankenhaus bei Neugeborenen und Säuglingen innerhalb eines Jahres“ (ID 182304) und
• „Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) bei Reifgeborenen innerhalb eines Jahres“ (ID 182305).
Zur Berechnung dieser Indikatoren wird die QS-Dokumentation aus der geburtshilflichen Versorgung von Mutter und Kind (Modul 16/1 = PM-GEBH) sowie der neonatologischen Behandlung des Kindes (Modul NEO = PM-NEO) miteinander verknüpft, auch standort- und leistungserbringerübergreifend. Eine Auswertung erfolgt erstmalig im Jahr 2027. Da die Behandlung ggf. an mehreren Standorten oder Einrichtungen erfolgt, ist keine eindeutige Zuschreibbarkeit von Ergebnissen gegeben. Das IQTIG wird daher ein Konzept entwickeln, wie ein modifiziertes Stellungnahmeverfahren unter Beteiligung mehrerer Standorte und Einrichtungen durchgeführt werden kann. Dieses modifizierte Stellungnahmeverfahren soll dann im Rahmen einer Erprobungsphase, die noch auszugestalten ist, Anwendung finden. Für den Zeitraum der Erprobung erfolgt keine einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Ergebnissen der Follow-up-Indikatoren sowie Beurteilungen aus Stellungnahmeverfahren.
Ein toter Einling mit einem Geburtsgewicht <500g,
- das die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat, gilt als Totgeburt;
- das nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat, gilt als Fehlgeburt.
Dies gilt seit der Änderung des Personenstandsgesetzes mit Wirkung zum 01.11.2018 (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung vom 24.10.2018; BGBl. I S. 1768). Somit gilt ein totgeborener Einling ab einer Tragzeit von 23+0 SSW unabhängig vom Gewicht als Totgeburt.
Bei Mehrlingsgeburten gilt: Eine Fehlgeburt ist als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 (PStV) zu beurkunden ist. Das bedeutet, dass eine Totgeburt <500g, wenn sie Teil einer Mehrlingsschwangerschaft ist, z. B. bei einer Zwillingsschwangerschaft mit intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g, im Datenfeld "Anzahl Mehrlinge" als Totgeburt zu dokumentieren ist, d.h. in diesem Beispiel: Anzahl Mehrlinge "2" (siehe Ausfüllhinweis zur „Anzahl Mehrlinge“ und „Totgeburt“).
In Anlehnung an § 31 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (Personenstandsverordnung (PStV)) ist eine Fehlgeburt abweichend von Absatz 3 PStV als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 (PStV) zu beurkunden ist.
Das bedeutet, dass eine Totgeburt <500g und vor der 24. Woche, die laut Personenstandsverordnung als Fehlgeburt definiert ist, im QS-Bogen als Totgeburt zu dokumentieren ist, wenn sie Teil einer Mehrlingsschwangerschaft ist. Auch verhindert eine Plausibilitätsregel, dass „Anzahl Mehrlinge = 1“ und als Geburtsrisiko "35 = Mehrlingsschwangerschaft" dokumentiert wird. Eine Verfälschung der Auswertung von Totgeburten erfolgt nicht, da als Totgeburten nur Fälle mit einem Geburtsgewicht >500g gezählt werden.
Beispiel: Zwillingsschwangerschaft mit intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g
- Eintrag im Datenfeld „Anzahl der Mehrlinge“: "Anzahl der Mehrlinge = 2"
- Dokumentation des verstorbenen Mehrlings als Totgeburt mit korrekter Angabe des Geburtsgewichts.
Somit wird das Geburtsrisiko korrekt dokumentiert.
In seltenen Fällen kann durch die Kodierung von geburtshilflichen Prozedurenkodes bei induzierten Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Fetalgewicht < 500g und bei (Spät-)Aborten (Fetalgewicht <500g und < 24.SSW) eine QS-Dokumentationspflicht ausgelöst werden (z.B. durch Kodierung von Z37.1!). Für diese Fälle ist ein Minimaldatensatz (MDS) anzulegen.
Wenn ein außerhalb des Krankenhauses geborenes Kind z.B. über die ICD-Kodierung „Z37.0 - Lebendgeborener Einling“ eine Dokumentationspflicht im Modul Geburtshilfe des Verfahrens QS PM auslöst, empfiehlt das IQTIG „den betreffenden Fall über einen Minimaldatensatz zu dokumentieren, da andernfalls einige Datenfelder nicht korrekt ausgefüllt werden können (z.B. Geburtsnummer, APGAR nach 1 oder 5 Minute(n)).“ Diese Empfehlung des IQTIG ist in den FAQ zum Verfahren QS PM nachzulesen unter https://iqtig.org/qs-verfahren/faq/qs-pm/.
Gemäß Ausfüllhinweis zum Datenfeld „Ernährung des Kindes bei Entlassung nach Hause / bei Verlegung“ ist das Datenfeld bei Geburten mit Verlegung, bei welchen der Abstand zwischen dem Entlassungsdatum / der Entlassungsuhrzeit des Kindes und dem Geburtsdatum / der Geburtsuhrzeit des Kindes weniger als 4 Stunden beträgt, nicht verpflichtend zu befüllen. Es kann daher in solchen Fällen leer gelassen werden.
Hier ist tatsächlich Frauenmilch (also auch die Milch anderer Mütter) gemeint.
In diesen Fällen ist „2 = Transport mit Kraftfahrzeug (Outborn)“ richtig. "Inborn" („1 = Transport ohne Kraftfahrzeug (Inborn)“) ist reserviert für Kinder, die das Krankenhaus zwischen Geburt und Versorgung in der Neonatologie oder einer anderen Fachabteilung nicht verlassen haben. "0 = kein Transport zur Neonatologie" ist nur korrekt, wenn ein Kind nicht in einer Neonatologie aufgenommen wird.
Gemäß Beschluss des G-BA soll unter Verwendung von Sozialdaten der Krankenkassen das Verlegungsgeschehen von Frühgeborenen unter 1.500 g Geburtsgewicht in den Perinatalzentren im Sinne der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) standortbezogen auf www.perinatalzentren.org und in den Jahresauswertungen (Rückmeldeberichten nach § 10 DeQS-RL) dargestellt werden.
Hierfür erfolgt ab 2025 eine Datenübermittlung durch die Krankenkassen. Eine Auswertung des Verlegungsgeschehens von Frühgeborenen unter 1.500 g Geburtsgewicht wird somit erstmalig im Jahr 2026 erwartet.
Die Daten sollen ausdrücklich nur im Rahmen einer deskriptiven Darstellung veröffentlicht werden, um die Zahl der Verlegungen von Frühgeborenen unter 1.500 g Geburtsgewicht und ausgewählter relevanter medizinischer Komplikationen erstmals zu erfassen (siehe Anhang 4 zu Anlage 3 der QFR-RL). Es werden keine Kennzahlen oder Qualitätsindikatoren definiert, insbesondere da eine Zuschreibung der Ergebnisqualität zu einem oder mehreren der beteiligten Standorte noch nicht fundiert erfolgen kann. Wann die standortbezogene Veröffentlichung der deskriptiven Darstellung des Verlegungsgeschehens von Frühgeborenen unter 1.500 g Geburtsgewicht auf www.perinatalzentren.org erfolgen wird, ist noch offen.