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QS UNHS BW: Veröffentlichung der technischen Spezifikation 2027

Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) steht ab sofort auf der Homepage der QiG BW die Spezifikation für das Verfahrensjahr 2027 zur Verfügung. Die vom G-BA beschlossenen Änderungen der Kinder-Richtlinie können aus verfahrenstechnischen Gründen erst zum Erfassungsjahr 2028 berücksichtigt werden.

Ab sofort steht auf der Homepage der QiG BW für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) die Technische Spezifikation QS UNHS BW 2027 zur Verfügung: 

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Die UNHS-Spezifikation 2027 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation 2026 folgende Änderungen:

  • Anpassung der Ausfüllhinweise zu den Datenfeldern 2 („entlassender Standort“) und 11 („Methode der letzten UNHS-Messung“)
  • Einführung einer neuen harten Plausibilisierungsregel zum Feld „Datum der letzten UNHS-Messung“.

Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2027 zu 2026 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden (und der Delta-Version der Ausfüllhinweise). Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.

Die vom G-BA beschlossenen Änderungen der Kinder-Richtlinie können aus verfahrenstechnischen Gründen erst zum Erfassungsjahr 2028 berücksichtigt werden. Die monatlich aktualisierten Online-Auswertungen, die datenübermittelnden Krankenhäusern im passwort-geschützten Portal zur Verfügung stehen, werden voraussichtlich noch im September geringfügig angepasst. Über weitere Schritte wird frühestmöglich informiert. Auch im Rahmen des Live-Webinars am 25.09.2026 ist im Anschluss an die kurzen Vorträge Zeit für einen Austausch vorgesehen.

Weitere Informationen zur Spezifikation QS UNHS BW finden sich unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw. Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert unter beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09 zur Verfügung. 

BP