Datenvalidierung nach plan. QI-RL
Gemäß der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL, https://www.g-ba.de/richtlinien/91/) ist in folgenden Krankenhäusern ein Aktenabgleich vor Ort durchzuführen:
a. die eine statistische Auffälligkeit aufweisen
b. die im jeweiligen Vorjahr eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben
c. aus einer Stichprobe
d. sowie mindestens aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert
haben.
Die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppen b - d finden entsprechend plan. QI-RL zwischen dem 3. April und dem 19. Juni statt; die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppe a zwischen dem 4. Mai und dem 19. Juni.
In der Regel wird in Baden-Württemberg der Vor-Ort-Datenabgleich (Zweiterfassung) im plan. QI-Verfahren durch Mitarbeitende der QiG BW durchgeführt. Falls eine direkte Einsicht in Patientenakten aus Gründen des für das jeweilige Krankenhaus geltenden Datenschutzrechts durch Mitarbeitende der QiG BW nicht zulässig ist, muss der Medizinische Dienst (MD) mit der Zweiterfassung vor Ort beauftragt werden.
Aktuell sind elf Qualitätsindikatoren aus den QS-Verfahren Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP), Geburtshilfe (QS PM-GEBH) und Mammachirurgie (QS MC) vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als planungsrelevant definiert (https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4313/2016-12-15_PlanQI-RL_Liste-planQI.pdf). Die Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf Datensatzfelder, die zur Berechnung der planungsrelevanten Indikatoren benötigt werden.
Für Krankenhäuser, die statistisch auffällig sind, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Jahresauswertung dem IQTIG zuzusichern, dass der statistischen Auffälligkeit keine Dokumentationsfehler zugrunde liegen. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Datenvalidierung der statistisch auffälligen Fälle.
Nach Abschluss der Datenvalidierung am 19. Juni erfolgt beim IQTIG eine Neuberechnung. Mitte Juli werden dann für die Krankenhäuser, für die aufgrund der Ergebnisse der Datenvalidierung eine Neuberechnung notwendig war, neuberechnete Jahresauswertungen online den Landesarbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt.