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Neugeborenen-Hörscreening Baden-Württemberg

Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene deutschlandweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Hörscreening. Es handelt sich um eine Früherkennungsuntersuchung auf hochgradige Hörstörungen (ab 35 dB Hörverlust). Solche Hörstörungen sollen bis zum Ende des 3. Lebensmonats festgestellt und eine entsprechende Behandlung bis Ende des 6. Lebensmonats eingeleitet sein, um die Chancen des Kindes auf eine weitgehend normale Entwicklung zu verbessern.

Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene deutschlandweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Hörscreening. In der Kinder-Richtlinie ist festgelegt, wie und wann das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt werden soll. Es handelt sich um eine Früherkennungsuntersuchung auf hochgradige Hörstörungen (ab 35 dB Hörverlust). Solche Hörstörungen sollen bis zum Ende des 3. Lebensmonats festgestellt und eine entsprechende Behandlung bis Ende des 6. Lebensmonats eingeleitet sein, um die Chancen des Kindes auf eine weitgehend normale Entwicklung zu verbessern.

Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. In Baden-Württemberg sind jedes Jahr zwischen 100 und 200 Neugeborene von einer beidseitigen hochgradigen Schwerhörigkeit betroffen. Bei etwa 30 bis 60 von ihnen erfolgen die Diagnose und die Einleitung der Behandlung zu spät. Wird eine Hörstörung monatelang oder gar jahrelang nicht entdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung negativ auswirken. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Störungen der Hör-, Sprach- und Kommunikationsentwicklung und nachfolgend der geistigen, sozialen, emotionalen, bildungs- und berufsbezogenen Entwicklung führen.

Bei dem Neugeborenen-Hörscreening handelt es sich um einen Schnelltest, mit dem das Hörvermögen eines Kindes schon unmittelbar nach der Geburt objektiv überprüft werden kann. Die dabei eingesetzten Testverfahren, die Messung der „otoakustischen Emissionen“ (TEOAE) und die „Hirnstammaudiometrie“ (AABR), sind schmerzfrei und dauern nur wenige Minuten. Vorzugsweise wird die Untersuchung am schlafenden Kind bis zum 3. Lebenstag durchgeführt. Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig.

Die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE oder TEOAE für Transitorisch evozierte otoakustische Emissionen) basiert darauf, dass ein normales Innenohr nicht nur Schall empfangen, sondern auch aussenden kann. Dazu werden über einen Ohrstöpsel leise Klickgeräusche gesendet, auf welche die im Innenohr liegenden Sinneszellen mit  Schwingungen reagieren. Ein am Ohrstöpsel befestigtes winziges Mikrofon misst diese Antwortgeräusche. Bleibt das Signal aus oder ist es sehr schwach, kann dies auf eine Hörstörung hinweisen.

Die Hirnstammaudiometrie (englisch: automatic auditory brainstem response (AABR) oder brainstem electric response audiometry (BERA)) ist eine spezielle Elektroenzephalografie (EEG). Vor der Messung  werden am Kopf des Kindes zunächst kleine Metallplättchen (Elektroden) auf die Haut geklebt. Über einen Ohrstöpsel oder einen Kopfhörer werden dann ebenfalls wie bei der TEOAE Klickgeräusche in das Ohr gesendet. Über die Elektroden wird gemessen, ob die Schallwellen als elektrische Impulse aus dem Innenohr an das Gehirn weiter geleitet und dort verarbeitet werden. Sind die gemessenen elektrischen Wellen schwach, liegt ein Hinweis auf eine Hörminderung vor.

Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass zum aktuellen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine schwerwiegende Hörstörung besteht. Allerdings werden geringgradige Hörstörungen nicht erfasst. Manche Hörstörungen entwickeln sich auch erst nach der Geburt. Deswegen findet eine grobe Überprüfung des Hörvermögens durch den Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) statt.

Ein auffälliges Ergebnis bedeutet noch nicht, dass das Kind schlecht hört, sondern dass das Screening-Ergebnis kontrolliert werden muss. Nur ungefähr ein Kind von 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung. Manchmal ist ein negatives Ergebnis auf ungünstige Messbedingen (Unruhe des Kindes, Umgebungslärm) zurückzuführen, oder darauf, dass sich noch Fruchtwasser oder Käseschmiere im Gehörgang / Mittelohr des Kindes befindet. Dennoch sollte das Ergebnis unbedingt ernst genommen und kontrolliert werden.

Um die zeitnahe Abklärung und den frühen Therapiebeginn zu optimieren, wird in Baden-Württemberg ein sogenanntes Tracking durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein Nachverfolgen von auffälligen oder fehlenden Messergebnissen. Dazu kontaktiert die Trackingzentrale am Uniklinikum Heidelberg die Eltern zunächst schriftlich (ggf. telefonisch), um den Stand der Untersuchungen zu klären. Zusätzlich wird ggf. nachgehakt, ob es gelungen ist, eine Therapie bis zum Ende des sechsten Lebensmonats einzuleiten. Das Tracking ist freiwillig und ergänzt die seit 2009 durchgeführte Hörscreening-Untersuchung. Es ist ebenfalls kostenlos und wird in Baden-Württemberg von der Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden Württemberg am Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum des Universitätsklinikums Heidelberg durchgeführt.

Das aktuell gültige Einwilligungsformular für Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Verarbeitung von Daten zum Neugeborenen-Hörscreening findet sich hier:

Einwilligungsformular QS UNHS BW (Deutsch)

Das Einwilligungsformular finden Sie im Download-Bereich zusätzlich in folgenden Sprachen: Englisch, Türkisch, Französisch, Russisch und Arabisch.

Folgend finden Sie eine Liste von baden-württembergischen Praxen mit Angeboten zum Neugeborenen-Hörscreening. Diese Liste beruht nicht auf Vollständigkeit, sondern auf freiwilligen Angaben der aufgeführten Praxen im Rahmen einer Abfrage.

Weitere Informationen zum baden-württembergischen Qualitätssicherungsverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) finden sich hier:

Baden-Württembergisches Qualitätssicherungsverfahren QS UNHS BW

Weitere Informationen zum Tracking und zur Trackingzentrale finden sich hier:

Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg

Regelmäßig bietet die Neugeborenen-Hörscreeningzentrale Baden-Württemberg Live-Webinare zum Neugeborenen-Hörscreening an. Weitere Informationen (z.B. anstehende Termine und Vorträge zu vergangenen Webinaren) finden sich hier: https://www.qigbw.de/termine/veranstaltungen.