Neugeborenen-Hörscreening Baden-Württemberg
Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborene deutschlandweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Hörscreening. Es handelt sich um eine Früherkennungsuntersuchung auf hochgradige Hörstörungen (ab 35 dB Hörverlust). Solche Hörstörungen sollen bis zum Ende des 3. Lebensmonats festgestellt und eine entsprechende Behandlung bis Ende des 6. Lebensmonats eingeleitet sein, um die Chancen des Kindes auf eine weitgehend normale Entwicklung zu verbessern.
Folgend finden Sie eine Liste von baden-württembergischen Praxen mit Angeboten zum Neugeborenen-Hörscreening. Diese Liste beruht nicht auf Vollständigkeit, sondern auf freiwilligen Angaben der aufgeführten Praxen im Rahmen einer Abfrage.
- Bei einem auffälligen Befund in der Kontrolluntersuchung und somit Notwendigkeit einer weiteren Abklärung („pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik“) kann die Liste von Pädaudiologen in Baden-Württemberg im Download-Bereich der Trackingzentrale bei der Suche einer/eines Pädaudiologen helfen:
- www.klinikum.uni-heidelberg.de/fachliche-zentren/dietmar-hopp-stoffwechselzentrum/willkommen/downloads
Weiterführende Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening finden sich hier:
Baden-Württembergisches Qualitätssicherungsverfahren QS UNHS BW
Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg
Regelmäßig bietet die Neugeborenen-Hörscreeningzentrale Baden-Württemberg Live-Webinare zum Neugeborenen-Hörscreening an. Weitere Informationen (z.B. anstehende Termine und Vorträge zu vergangenen Webinaren) finden sich hier: https://www.qigbw.de/termine/veranstaltungen.
Das aktuell gültige Einwilligungsformular für Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Verarbeitung von Daten zum Neugeborenen-Hörscreening findet sich hier:
Einwilligungsformular QS UNHS BW (Deutsch)
Das Einwilligungsformular finden Sie im Download-Bereich zusätzlich in folgenden Sprachen: Englisch, Türkisch, Französisch, Russisch und Arabisch.