Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ steht ab sofort auf der Homepage der QiG BW die Version 05 der Spezifikation für 2024 zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen dürfen nur bei Einwilligung eines Sorgeberechtigten in die Datenübermittlung Daten exportiert werden.