Aufgrund des festgestellten Überarbeitungsbedarfs des Verfahrens hat der G-BA beschlossen, die Erfassung ab 2025 zunächst für ein Jahr zu unterbrechen. Danach soll das Verfahren sozialdatenbasiert wieder aufgenommen werden. Eine Patientenbefragung soll ebenfalls entwickelt werden. Obwohl der Beschluss vom 18.07.2024 noch nicht in Kraft ist, hat das IQTIG mit der Veröffentlichung der Spezifikation für 2025 das Verfahren bereits herausgenommen.