Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) wurden die Ausfüllhinweise zum Jahr 2023 aktualisiert. Bei Verlegung des Neugeborenen in die hauseigene Kinderklinik sollten möglichst auch die in der Kinderklinik gewonnenen Ergebnisse des Hörscreenings übermittelt werden.