Neonatologie: Hinweise zur Dokumentation von schweren und letalen angeborenen Erkrankungen

Im Modul NEO werden Kinder mit einer dokumentierten schweren oder letalen angeborenen Erkrankung aus der Berechnung aller QI ausgeschlossen. Aufgrund dessen ist die Dokumentation einer schweren oder letalen Erkrankung nur bei einer lebensbedrohlichen angeborenen Erkrankung zulässig.

Im Modul Neonatologie (PM-NEO) des Qualitätssicherungsverfahrens Perinatalmedizin (QS PM) bestehen seit dem Erfassungsjahr 2021 im Datenfeld „angeborene Erkrankungen“ nur noch zwei Antwortmöglichkeiten:

  • 0 = keine oder leichte
  • 1 = schwere oder letale

Bei Dokumentation von „1 = schwere oder letale“ wird der Fall aktuell aus der Berechnung aller Qualitätsindikatoren im Modul Neonatologie ausgeschlossen.

Aus diesem Grund möchte die Geschäftsstelle darauf hinweisen, dass die Dokumentation einer schweren oder letalen Erkrankung nur bei einer lebensbedrohlichen angeborenen Erkrankung zulässig ist. Da gemäß Ausfüllhinweis die aufgeführte Liste mit schweren und letalen angeborenen Erkrankungen nicht auf Vollständigkeit beruht, werden z.B. auch Mukoviszidose oder Anophthalmie als schwere angeborene Erkrankung dokumentiert und somit solche Fälle aus der Berechnung aller Qualitätsindikatoren ausgeschlossen. Eine Mukoviszidose oder eine Anophthalmie sind zwar schwere angeborene Erkrankungen, sind aber nicht für Neugeborene lebensbedrohlich und sollten daher nicht zum Ausschluss in der Berechnung der Qualitätsindikatoren führen.

Das IQTIG wurde bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen und sucht nach einer Lösung. Allerdings ist aufgrund der für im Jahr 2024/2025 angesetzten Überprüfung des QS-Verfahrens Perinatalmedizin im Rahmen des Eckpunktepapiers eine Lösung frühestens ab dem Erfassungsjahr 2027 umsetzbar.

Bitte dokumentieren Sie nur „1 = schwere oder letale“ im Datenfeld „angeborene Erkrankungen“, wenn das Kind unter einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, die einen Ausschluss des Falls aus der Berechnung aller Qualitätsindikatoren medizinisch gerechtfertigt (z.B. Anenzephalie oder Fallot-Tetralogie). Die im Ausfüllhinweis aufgeführte Liste mit schweren und letalen angeborenen Erkrankungen beruht zwar nicht auf Vollständigkeit, sollte aber zur Einschätzung, ob es sich wirklich um eine schwere oder letale angeborene Erkrankung handelt, zu Hilfe gezogen werden.

Aufgrund des Ausschlusses der Fälle mit einer dokumentierten schweren oder letalen angeborenen Erkrankung aus der Berechnung aller Qualitätsindikatoren wird die zuständige Fachkommission Perinatalmedizin weiterhin im Auffälligkeitskriterium „Schwere oder letale angeborene Erkrankung ohne entsprechende ICD-Diagnose dokumentiert“ (ID 851813) jeden einzelnen rechnerisch auffälligen Fall im Stellungnahmeverfahren klären. Ferner plant das IQTIG die Einführung eines neuen Auffälligkeitskriteriums zur Häufigkeit der Angabe einer schweren oder letalen angeborenen Erkrankung.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.

BP