Durch die Einführung von Hybrid-DRGs ergeben sich im Erfassungsjahr 2026 bei der Auslösung von ambulant erbrachten perkutanen Koronarinterventionen und Koronarangiographien Probleme, da der QS-Filter bisher noch nicht auf die Hybrid-DRG angepasst werden konnte. Das IQTIG hat klargestellt, dass eine manuelle Auslöseverpflichtung der QS-Bögen für vertragsärztlich erbrachte Hybrid-DRG-Leistungen besteht. Im Krankenhaus und selektivvertraglich durchgeführte Hybrid-DRG Fälle lösen gemäß QS-Filter aus. Bei der Dokumentation kann das Datenfeld 2- „Art der Leistungserbringung“ leer gelassen werden, um den Bogen abschließen zu können.