Verfahrensjahr 2021

Zum Verfahrensjahr 2021 werden folgende Veränderungen vorgenommen:

  • Der Rankin Scale bei Aufnahme wird nicht mehr abgefragt.
  • Für die Angabe, ob es sich um einen Inhouse-Stroke handelt, wird ein Extra-Feld (17) eingeführt. Wird das Vorliegen eines Inhouse-Strokes bejaht und sind Datum und Uhrzeit nicht bekannt, soll fortan bei den Schätzwerten das Intervall von Symptomerkennung bis –wahrnehmung angegeben werden.
  • In Feld 24 wird spezifiziert, dass nur Extremitätenparesen anzugeben sind. Faciale Paresen sind für dieses Feld nicht relevant.
  • In Feld 33 fällt bei dem Verlegungsgrund „akute Thrombektomie“ der Zusatz „intrakraniell“ weg, so dass dieser Verlegungsgrund nun angegeben werden kann, ungeachtet dessen, ob die Stenose intra- oder extrakraniell liegt. Der Verlegungsgrund „Revaskularisation der ACI“ erhält den Zusatz „sekundärpräventive“.
  • In den Feldern 39 und 43 können nun vor Aufnahme durchgeführte i.v.-Lysen oder Gefäßdarstellungen auch dann korrekt angegeben werden, wenn diese nicht extern sondern in einem ersten ambulanten / vorstationären Aufenthalt erfolgt sind, da der Zusatz „extern“ entfällt.
  • In Feld 51 wird unterschieden, ob die Thrombektomie im eigenen Haus durch das eigene Personal oder nach dem Prinzip „drive the doctor“ durch von extern angereiste Interventionalisten erfolgt.
  • Ob als Komplikation eine Hirnarterienembolie aufgetreten ist, wird nur noch für die Patienten abgefragt, die eine Thrombektomie erhalten haben.
  • Entsprechend ist das Eintreten von Komplikationen für andere Patienten nur noch dann anzugeben, wenn es sich um nosokomiale Pneumonien oder sekundäre intracerebrale Blutungen handelt.
  • Bei der Abfrage des Zeitpunkts von Therapiebeginn nach Aufnahme wird deutlich gemacht, dass für schnell verlegte und wieder rückübernommene Patienten ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme zu rechnen ist.
  • Für das Feld 76 (Entlassungsgrund) werden die erlaubten Schüsselwerte um 18, 28 u. 29 erweitert