Verfahrensjahr 2019
Nach der umfassenden Überarbeitung im Vorjahr, wurden zum VJ 2019 nur wenige Änderungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr wurden folgende Abhängigkeiten eingeführt:
- Die Frage „ Fand während des Aufenthaltes eine Behandlung auf einer ausgewiesenen Schlaganfalleinheit Ihres Krankenhauses statt?“ wird nicht mehr gestellt, wenn der Patient schon auf SU aufgenommen wurde.
- Die Fragen der Blöcke A (Lysetherapie) und B (Thrombektomie) werden nicht mehr gestellt, wenn der Patient mehr als 48 Stunden nach dem Ereignis aus einer anderen Klinik mit dortigem Stroke unit-Aufenthalt übernommen wird. Nach Rhythmusdiagnostik wird nun immer gefragt, wenn kein Vorhofflimmern bekannt ist, ungeachtet eines kontinuierlichen Monitorings.
- Als Rhythmusdiagnostik gilt neben der Durchführung eines LZ-EKGs oder der Implantation eines Event-Recorders auch die automatisierte Auswertung eines kontinuierlichen Monitorings über mindestens 24 Stunden.
Schlüsseländerungen ergeben sich für die Felder
- „Einweisung veranlasst durch ...“ und
- „Beatmung innerhalb 24h nach Aufnahme“ (nun Beatmungsdauer <= /> 6h)
Weggefallen sind wegen mittlerweile flächendeckender Etablierung die Felder
- „Thrombozytenfunktionshemmer bei Entlassung“
- „Sekundärprophylaxe mit Antihypertensiva bei Entlassung“
- „Beginn kontinuierliches Monitoring“
Basisbogen "Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung" 2019
Pflegebogen "Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung" 2019
Ausfüllhinweise "Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung" 2019
Ausfüllhinweise "Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung" 2019 (html)
Anlage 2.2: NIH Stroke Scale Anleitung