Datenvalidierung 2021: Stichprobenverfahren findet statt

Gemäß Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) findet jährlich ein Datenvalidierungsverfahren statt. Es umfasst u.a. ein Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte überprüft wird.

Folgender Leistungsbereich wurde für das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich zur Datenvalidierung 2021 zum Erfassungsjahr 2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt (https://www.g-ba.de/beschluesse/4592/):

Implantierbare Defibrillatoren (Module 09/4, 09/5, 09/6)

Weitere Leistungsbereiche wurden nicht beschlossen. Inzwischen hat der G-BA die Landesgeschäftsstellen und die Landesarbeitsgemeinschaften informiert, dass die Datenvalidierung zum Erfassungsjahr 2020 gemäß QSKH-RL durchgeführt wird.

Da es sich um ein indirektes Verfahren handelt, erfolgt der Datenabgleich vor Ort durch Mitarbeiter der QiG BW; die Ziehung der betroffenen Leistungserbringer allerdings durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die QiG BW geht davon aus, dass im Herbst ca. fünf Krankenhäuser vom IQTIG gezogen werden und wird dann mit den betroffenen Einrichtungen in Kontakt treten.

Für das Erfassungsjahr 2020 gilt die QSKH-RL in der am 31.12.2020 geltenden Fassung aufgrund von Übergangsregelungen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) - obwohl die QSKH-RL am 01.01.2021 außer Kraft getreten ist.

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Ihr
QiG BW Team