Fristen im Verfahren QS MRE
Verpflichtender Datenabgabeschluss der Halbjahresdaten ist jeweils
- bis 31. August für die Daten des 1. Halbjahres und
- bis 28. Februar für die Daten des 2. Halbjahres.
Verpflichtender Datenabgabeschluss der Halbjahresdaten ist jeweils