Fristen im Verfahren QS UNHS BW

Jeweils zum 15. eines Monats sind die Datensätze der bis zum Ende des Vormonats aus dem dokumentierenden Krankenhaus entlassenen Kinder per Email an UNHS@qigbw.de zu übermitteln.

Nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten (z.B. Mutter oder Vater) dürfen die Daten aus dem Krankenhaus an die QiG BW exportiert werden. Die schriftlichen Einwilligungserklärungen sind klinikintern aufzubewahren. Von Seiten der teilnehmenden Krankenhäuser ist sicherzustellen, dass die verwendete Erfassungssoftware den Export der elektronischen Datensätze bei NICHT vorliegender Einwilligung NICHT zulässt.