Auswertung im Verfahren QS UNHS BW

Krankenhausspezifische Auswertungen

Den im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) datenliefernden Kliniken stehen im passwort-geschützten SD-Portal der QiG BW krankenhausspezifische Auswertungen online zur Verfügung. Diese enthalten Informationen zur individuellen Vollzähligkeit der Screening-Untersuchungen, der Refer-Rate (= Anteil abklärungsbedürftiger Screening-Befunde), der Rate richtig auffälliger (Erst-) Screening-Befunde, sowie Benchmarking-Informationen (mit Krankenhaus-Pseudonymisierung). Die Auswertungen werden regelmäßig aktualisiert und spiegeln damit unterjährig den aktuellen Stand nach monatlicher Datenübermittlung wider. Im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements können hiermit Entwicklungen beobachtet und falls notwendig Verbesserungsprozesse eingeleitet werden.

 

Ziele

Die in der Kinder-Richtlinie des G-BA in § 54 genannten Qualitätsziele für Krankenhäuser sind:

  • Der Anteil der auf Hörstörungen untersuchten Kinder zur Gesamtzahl der Neugeborenen soll bei mindestens 95 % liegen.
  • Mindestens 95 % der in der Erstuntersuchung auffälligen Kinder sollen vor Entlassung aus dem Krankenhaus eine Kontroll-AABR (Hirnstammaudiometrie) erhalten haben.
  • Der Anteil der untersuchten Kinder, für die eine pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik erforderlich ist, soll höchstens bei 4 % liegen (Refer-Rate).