FAQ zum Verfahren QS Schlaganfall

Grundsätzlich gilt, dass bei DRG-Fallzusammenführungen (Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer) nur ein QS-Datensatz anzulegen ist. Es wird in der Sollstatistik auch nur ein Soll-Fall gezählt. Inhaltlich sollen die Angaben der beiden stationären Aufenthalte in Absprache mit dem Modulverantwortlichen sinnvoll zusammengeführt werden, so als hätte der / die Patient/in das Krankenhaus nicht zwischenzeitlich verlassen.

Wir geben hierfür folgende Empfehlung:

  • Die Informationen aus dem ersten Aufenthalt sollten in den Feldern, die einen Bezug zur Aufnahme herstellen, zugeordnet werden (also z. B. Zeitpunkte Bildgebung, Lyse, Komorbiditäten, neurologische Befunde, Rankin, weitere Diagnostik und Therapie, Schluckversuch, Barthel bei Aufnahme etc.)
  • Die Information aus dem zweiten Aufenthalt sollten den Feldern, die einen Bezug zur Entlassung herstellen, zugeordnet werden.
  • Komplikationen sollten immer angegeben werden, unabhängig im Rahmen welchen Aufenthaltes diese eingetreten sind. Gleiches gilt für die Frage nach einer palliativen Situation und der Frage nach dem Einbezug einer ausgewiesenen Schlaganfalleinheit des Hauses in die Behandlung.
  • Sollte keine sinnvolle Zusammenführung möglich sein, sollen alle Angaben des ersten Aufenthaltes dokumentiert werden.

Fälle, die nicht stationär abgerechnet werden, können leider nicht durch den QS-Filter erfasst und somit nicht in der externen stationären Qualitätssicherung dokumentiert werden.

Da der QS-Filter nur auf stationäre, nicht aber auf prästationäre Fälle zugreifen kann, beginnt für die QS in diesen Fällen der Aufenthalt erst mit dem Datum der Rückübernahme. Angaben zum prästationären Fall wie z.B. Zeiten bezüglich Bildgebung, Lyse und Verlegung gehen somit leider verloren. Im für den stationären Fall ausgelösten Bogen muss in dieser Konstellation die Bildgebung mit „vor Aufnahme“ angegeben werden, bezüglich der Lyse und der intrakraniellen Gefäßdarstellung muss „extern vor Aufnahme erfolgt“ ausgewählt werden, denn die Zeiten für eine intern erfolgte Lyse und intrakranielle Gefäßdarstellung dürfen gemäß Spezifikation nicht vor der Aufnahme liegen.

Durch die hierfür nötige formale Entlassung und Neuaufnahme des Patienten, jeweils mit Hauptdiagnose Schlaganfall,  werden durch den QS-Filter zwei Schlaganfallbögen generiert. Wir empfehlen, den Gesamtverlauf von Erstaufnahme bis Entlassung von / Versterben auf der Palliativstation zu betrachten und im ersten generierten Bogen zu dokumentieren. Der zweite Bogen darf als Minimaldatensatz mit dem Schlüssel „Auslösung zweiter Bogen bei fehlender Fallzusammenführung“ oder, wenn er bereits älter als 1 Woche ist, mit dem entsprechenden Schlüssel abgeschlossen werden.“

Die Frage „Lag bereits bei Aufnahme eine palliative Situation vor?“ bezieht sich auf die administrative Aufnahme. Die Frage ist somit nur dann mit „ja“ zu beantworten, wenn bereits bei administrativer Aufnahme z. B. aufgrund einer fortgeschrittenen Malignomerkrankung  eine palliative Situation bekannt ist. Für Fälle, bei denen erst nach Aufnahme (z. B. nach Bildgebung) ein palliatives Vorgehen aufgrund einer infausten Schlaganfallprognose beschlossen wird, muss bei dieser Frage „nein“ angegeben werden. Bei ihnen kann die Frage „Wurde im Verlauf ein palliatives Vorgehen beschlossen?“ mit „ja“ beantwortet werden.

Der Zeitpunkt der Erstbewertung ist nur für diejenigen Patienten vorgesehen, bei denen das Bewertungsergebnis lautet, dass keine Physiotherapie indiziert ist.

Bei allen anderen Patienten sollte das Datum eingetragen werden, an dem die regelmäßige (= mind. 5x/Woche) Therapie begonnen wurde. D.h. wenn ein Patient in der ersten Woche  aus diversen Gründen weniger Therapie erhalten hat, kann nicht das Datum der ersten Therapieeinheit verwendet werden, sondern das Datum, ab dem 5 Therapietage in 7 Tagen gezählt werden können. Ist der Aufenthalt des Patienten kürzer als eine Woche, sollte die erfolgte Therapiehäufigkeit auf 7 Tagen hochgerechnet werden.