Allgemeines zum Verfahren QS Prostata-Ca
Für das QS-Verfahren zum lokal begrenzten Prostatakarzinoms im Rahmen der DeQS-RL hat das IQTIG sämtliche notwendige Vorarbeiten abgeschlossen. Die zu Grunde liegende Konzeptstudie und sowie der Anschlussbericht findet sich unter: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-prosta/.
Nach den Empfehlungen des IQTIG soll das neue QS-Verfahren landesbezogen ausgestaltet sein und sich für die Berechnung von Qualitätsindikatoren der Daten aus den klinischen Krebsregistern der Länder sowie der gesetzlichen Krankenkassen bedienen. Für die betroffenen Leistungserbringer (Krankenhäuser und Vertragsärtzinnen / Vertragsärzte in den Fachdisziplinen Urologie und Strahlentherapie) wird hierdurch kein Dokumentationsaufwand resultieren.
Start des Verfahrens:
Aktuell ist noch nicht abzusehen, ob das Verfahren zum 01.01.2024 oder 01.01.2025 starten wird. Dies dürfte im Wesentlichen vom Zeitpunkt der Aufnahme in die themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL abhängen. Erste Auswertungen mit der Notwendigkeit der Durchführung von schriftlichen Stellungnahmeverfahren werden somit frühestens Mitte 2025 bzw. 2026 erwartet.