Neonatologie: Dringende Empfehlung zur Vervollständigung der QS-Dokumentation
Wie bereits in der News der Geschäftsstelle vom 02.10.2025 und im Infoschreiben des IQTIGs von November 2025 informiert wurde, ist im Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin (QS PM) im QS-Bogen Neonatologie das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ in der Spezifikation 2025 und 2026 ein „Kann“-Feld und muss daher nicht zwingend zum Abschließen des Dokumentationsbogens ausgefüllt werden. Jedoch fließen die Angaben dieses Kann-Feldes in die Rechenregeln vieler Qualitätsindikatoren und Auffälligkeitskriterien ein und führen bei Angabe der Schlüssel 2 = „externer Kinderklinik“ oder 3 = „externer Klinik als Rückverlegung“ zum Ausschluss des Falles aus den entsprechenden Indikatoren. Bei fehlender Angabe wird der Fall in den betroffenen Indikatoren eingeschlossen.
Die Geschäftsstelle empfiehlt dringend, das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ auszufüllen – auch um die Vergleichbarkeit der (veröffentlichten) Ergebnisse zu gewährleisten.
Bereits übermittelte Datensätze aus 2025, bei denen die Angabe, dass es sich um zuverlegte Kinder handelt, fehlt, können noch bis zum 15.03.2026 korrigiert und erneut übermittelt werden. Aufgrund fehlender Angaben kam es letztes Jahr teils zu rechnerischen Auffälligkeiten mit daraus folgenden, unnötigen Stellungnahmeverfahren.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Dr. Huber (huber@qigbw.de oder 0711-184278-10) zur Verfügung.
HM