QS-Dokumentationsverpflichtung für Hybrid-DRGs im Verfahren QS-PCI

Durch die Einführung von Hybrid-DRGs ergeben sich im Erfassungsjahr 2026 bei der Auslösung von ambulant erbrachten perkutanen Koronarinterventionen und Koronarangiographien Probleme, da der QS-Filter bisher noch nicht auf die Hybrid-DRG angepasst werden konnte. Das IQTIG hat klargestellt, dass eine manuelle Auslöseverpflichtung der QS-Bögen für vertragsärztlich erbrachte Hybrid-DRG-Leistungen besteht. Im Krankenhaus und selektivvertraglich durchgeführte Hybrid-DRG Fälle lösen gemäß QS-Filter aus. Bei der Dokumentation kann das Datenfeld 2- „Art der Leistungserbringung“ leer gelassen werden, um den Bogen abschließen zu können.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hat den finalen Leistungskatalog der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) für das Jahr 2026 beschlossen (siehe Anlage). In diesem Hybrid-DRG-Katalog sind nun erstmals auch Prozeduren (OPS) eingeschlossen, die dem Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention/Koronarangiographie gemäß DeQs-Richtlinie zuzuordnen sind. 

Beginnend mit dem Erfassungsjahr 2026 ist keine Abrechnung von Herzkatheteruntersuchungen oder Koronarangiographien über den EBM mehr möglich. Aktuell noch ambulante Leistungen werden zukünftig bis zu drei Tagen Verweildauer (inkl. Aufnahmetag) über die Hybrid-DRG-Ziffern abgerechnet werden. 

Das IQTIG hat die entsprechenden Anwenderinformationen (QS-Filter-Auslösekriterien für die Dokumentationsverpflichtung) für das Erfassungsjahr 2026 nicht rechtzeitig an die Hybrid-DRG anpassen können. Eine Änderung der Spezifikation ist erst für das Erfassungsjahr 2027 geplant. 

Da die vorliegenden Auslösekriterien (QS-Filter; Spezifikation 2026 V03) bei vertragsärztlich ambulant erbrachten Leistungen ausschließlich auf den EBM zugreifen und nicht auf die Hybrid-DRGs, wird im Erfassungsjahr 2026 keine QS-Filter-basierte Auslösung von vertragsärztlich ambulant erbrachten Perkutane Koronarinterventionen und Koronarangiographien QS-Bögen möglich sein. 

Das IQTIG hat in seinem Schreiben vom 10.12.2025 klargestellt, dass für das Erfassungsjahr 2026 eine manuelle Auslöseverpflichtung für vertragsärztlich erbrachte Hybrid-DRG-Leistungen sowohl für den Bogen QS-PCI wie auch den QS-PPCI Bogen besteht. Weiterführende Informationen finden Sie im Schreiben des IQTIGs (siehe Anlage). 

Um das korrekte Ausfüllen der Bögen zu ermöglichen, wurden Plausibilitätsprüfungen in der Datensatzspezifikation aufgehoben. So können die Bögen auch bei ggf. nicht vorliegender „Art der Leistungserbringung“ (Schlüsselwerte: 1 = ambulant erbrachte Leistung; 2 = stationär erbrachte Leistung; 3 = vorstationär erbrachte Leistung) abgeschlossen werden. Für Hybrid-DRG-Fälle existiert noch kein entsprechender Schlüsselwert. 

Für Fälle die als Hybrid-DRG erbracht wurden, kann das Datenfeld 2- „Art der Leistungserbringung“ leer gelassen werden und der Bogen (QS-PCI und QS-PPCI) dennoch abgeschlossen werden. 

Die manuelle Auslösepflicht betrifft nach Aussagen des IQTIGs ausschließlich KV-Leistungserbringer. Bei selektivvertraglichen Leistungserbringern und Krankenhäusern wird durch die im Rahmen der Hybrid-DRG erbrachten Leistungen gemäß QS-Filter jeweils ein PCI- und PPCI-Bogen ausgelöst. 

LC