Hinweise zur Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken für das Verfahrensjahr 2025

Diese News enthält einige wichtige Hinweise bzgl. der Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken für das Verfahrensjahr 2025. Wir bitten um Beachtung.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken für das Verfahrensjahr 2025:

  • Zunächst die wichtigsten Informationen in tabellarischer Übersicht:
   Empfängeradresse Frist Dateinamensformat (Musterbeispiel) Bezug
 Sollstatistik_DeQSin elektronischer Formdaten-bw@unitrend.de01.01.2026 bis 16.03.2026SOLL_2025_123456789_123456_BW_DeQS.zip.gpgStandort
in schriftlicher Form (inkl. Konf.-erklärung)Postadresse (bzw. vorab als eingescannte verschlüsselte PDF-Datei an info@qigbw.de, s.u.)01.01.2026 bis 16.03.2026(keine Vorgabe)
 Sollstatistik_DeQS_EDOK*in elektronischer Formdaten-bw@unitrend.de01.01.2026 bis 16.03.2026SOLL_2025_123456789_BW_DeQS_EDOK.zip.gpgIK-Nummer
in schriftlicher Form (inkl. Konf.-erklärung)Postadresse (bzw. vorab als eingescannte verschlüsselte PDF-Datei an info@qigbw.de, s.u.)01.01.2026 bis 16.03.2026(keine Vorgabe)
 Risikostatistiknur in elektronischer Formdaten-bw@unitrend.de01.01.2026 bis 16.03.2026RS_2025_123456789_123456_BW.zip.gpgStandort
  • Empfängeradresse für die Sollstatistiken (DeQS u. DeQS_EDOK*) in elektronischer Form und die Risikostatistiken ist: daten-bw@unitrend.de
  • Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen der DeQS-RL auch im Verfahrensjahr 2025 zur Abgabe zweier Sollstatistiken nach DeQS-RL jeweils in elektronischer (an daten-bw@unitrend.de) und schriftlicher Form (inkl. unterschr. Konformitätserklärung, an unsere Postadresse, genaueres s.u.) verpflichtet:
    • Sollstatistik_DeQS (Meldung zur methodischen Sollstatistik, bezogen auf den Standort (s.u.), an daten-bw@unitrend.de)
    • Sollstatistik_DeQS_EDOK* (Meldung zur Dokumentationsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG und NWIEA_LKG), bezogen auf die IK-Nummer (s.u.), an daten-bw@unitrend.de)
  • Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser müssen für jeden Standort, der vollstationäre Fälle mit Alter>=20J. und Entlassungsdatum in 2025 hat, eine
  • Die Dateinamen für die Sollstatistiken in elektronischer Form und die Risikostatistiken müssen die folgenden Formate haben (sonst können sie nicht angenommen werden):
    • SOLL_2025_<9-stellige IK-Nummer>_<6-stellige StandortID>_BW_DeQS.zip.gpg (Sollstatistik_DeQS)
    • SOLL_2025_<9-stellige IK-Nummer>_BW_DeQS_EDOK.zip.gpg (Sollstatistik_DeQS_EDOK)*
    • RS_2025_<9-stellige IK-Nummer>_<6-stellige StandortID>_BW.zip.gpg (Risikostatistik)
  • Es muss für das Verfahrensjahr 2025 pro Standort eine Sollstatistik_DeQS, pro IK-Nummer eine Sollstatistik_DeQS_EDOK* und pro Standort eine Risikostatistik  (sofern der Standort zur Abgabe der Risikostatistik verpflichtet ist, s.o.) übermittelt werden
     
  • Empfängeradresse für die Sollstatistiken (DeQS u. DeQS_EDOK*) in schriftlicher Form ist unsere Postadresse (QiG BW GmbH, Birkenwaldstraße 145, 70191 Stuttgart).
    Zur Wahrung der Frist (s.u.) kann die Sollstatistik in schriftlicher Form (inkl. unterschriebener Konformitätserklärung) vorab auch als eingescannte PDF-Datei
    - in einem verschlüsselten Zip-Archiv (Passwort: SOLLstat_2024#25) oder
    mit GNUPG (öffentlicher Schlüssel: pub_key_Baden_Wuerttemberg.txt) verschlüsselt
    an info@qigbw.de (nicht an daten-bw@unitrend.de, dort können Sollstatistiken in schriftlicher Form nicht entgegengenommen werden!) übermittelt werden.
  • Für die Übermittlung sowohl der Sollstatistiken (DeQS u. DeQS_EDOK*, in elektronischer u. in schriftlicher Form) als auch der Risikostatistik gilt die Frist vom 01.01.2026 bis zum 16.03.2026 (da der 15.03.2026 auf  einen Sonntag fällt, gilt die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag, den 16.03.2026).

Im SD-Portal haben Sie die Möglichkeit, sich über den Abruf des aktuellen Datenbestandes durch Klick auf das betr. Symbol (wenn Sie im Portal einen Standort geöffnet haben, das 4. Symbol von oben mit dem Tooltip "Datenbankstand") über den aktuellen Stand der Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken zu informieren.
Aus technischen Gründen ist der Abruf nur möglich, wenn sie als Qualitätssicherungsbeauftragte/r (QSB) registriert sind.

Der aktuelle Datenbestand und somit auch der Stand der Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken ist in 2025 Standort-bezogen.

*Anm.: Die Angaben zu der verpflichtenden Abgabe der Sollstatistik_DeQS_EDOK gelten vorbehaltlich eines möglichen Beschlusses des G-BA (der voraussichtlich am 18.12.2025 gefasst werden wird), dass für QS WI komplett keine Datenabgabe und somit auch keine Abgabe der Sollstatistik_DeQS_EDOK für das Verfahrensjahr 2025 mehr erfolgen muss. Wenn dieser Beschluss in Kraft tritt, werden wir in einer gesonderten Newsletter darüber informieren.

FT