QS UNHS BW: Auswertung 2025 online

Ab sofort steht den datenliefernden Kliniken die krankenhausspezifische Auswertung 2025 zum Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) im passwort-geschützten SD-Portal der QiG BW online zur Verfügung.

Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) steht den datenliefernden Kliniken ab sofort im passwort-geschützten SD-Portal der QiG BW die krankenhausspezifische Auswertung 2025 online zur Verfügung.

Die Online-Auswertung enthält u.a. Informationen zur individuellen Screening-Rate, zur Rate richtig auffälliger (Erst-) Screening-Befunde, sowie Benchmarking-Informationen (mit Krankenhaus-Pseudonymisierung) und wird monatlich aktualisiert.

Die Geschäftsstelle erinnert an die in der Kinder-Richtlinie des G-BA in § 54 genannten Qualitätsziele:

  • Der Anteil der auf Hörstörungen untersuchten Kinder zur Gesamtzahl der Neugeborenen soll bei mindestens 95 % liegen (Screening-Rate).
  • Mindestens 95 % der in der Erstuntersuchung auffälligen Kinder sollen vor Entlassung aus dem Krankenhaus eine Kontroll-AABR (Hirnstammaudiometrie) erhalten haben.
  • Der Anteil der untersuchten Kinder, für die eine pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik erforderlich ist, soll höchstens bei 4 % liegen (Refer-Rate).

Im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sollten diese Ziele anhand der Online-Auswertungen im Blick behalten, Entwicklungen beobachtet und falls notwendig Verbesserungsprozesse eingeleitet werden. Ferner wird daran erinnert, dass gemäß Kinder-Richtlinie für Kinder mit einem Risiko für Hörstörungen die AABR obligat ist.

Das nächste Live-Webinar zum Neugeborenen-Hörscreening findet am 29.07.2025 statt.  Themen werden die optimierte Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings, die Auswertung im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) und Grundzüge des Trackings sein. Details folgen.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.

BP