Spezifikationsfehler im Modul 09/4: Defibrillatorimplantation (09/4):

Messwerte der RV Elektroden können bei Dokumentation eines Ein- oder Zweikammerdefibrillators im Modul 09/4 im Erfassungsjahr 2025 nicht erfasst werden.

Warum können bei Dokumentation eines Einkammer- oder Zweikammerdefibrillators im Modul 09/4 seit dem Erfassungsjahr 2025 keine Messwerte der RV Elektrode mehr angegeben werde? 

 

Nach Angaben des IQTIGs handelt es sich hier um einen Spezifikationsfehler der Spezifikation 2025. Dieser bewirkt, dass Messwerte der RV-Elektrode bei Ein- und Zweikammer-Defibrillatoren im Erfassungsjahr 2025 im Dokumentationsbogen erfasst nicht werden können.

Der Fehler wird erst in der Spezifikation zum Erfassungsjahr 2026 wieder behoben werden können. Nach Angaben des IQTIGs (Stand Februar 2025) ist ein unterjähriges Update in 2025 leider nicht möglich. Das IQTIG wird den Referenzbereich des betreffenden Qualitätsindikators 52316 aus dem Auswertungsmodul DEFI-IMPL für das EJ 2025 aussetzen, ab dem Erfassungsjahr 2026 wird der Qualitätsindikator wieder wie vorgesehen ausgewertet werden. 

LC