Einführung einer neuen Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung in QS CHE, QS MC und QS GYN-OP
Gemäß Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) erstellt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) jährliche Rückmeldeberichte. Mit den Rückmeldeberichten zum Auswertungsjahr 2025 (AJ 2025), die am 31. Mai 2025 vom IQTIG zur Verfügung gestellt werden, findet erstmals für die Qualitätssicherungsverfahren 3 (Cholezystektomie, QS CHE), 9 (Mammachirurgie, QS MC) und 10 (Gynäkologische Operationen, QS GYN-OP) eine neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung Anwendung. Die neue Methodik, die im Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) bereits für die Jahresauswertungen 2022 und 2023 angewandt wurde, erlaubt eine bessere Berücksichtigung von fallzahlabhängiger Unsicherheit. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nicht alleine aus statistischen Gründen bei Leistungserbringern mit geringer Fallzahl viele Auffälligkeiten auftreten.
Durch die Einführung der neuen Einstufungsmethodik mit den endgültigen Rechenregeln zum AJ 2025 kann sich die Auffälligkeitseinstufung im Rückmeldebericht 2025 von derjenigen in den bereits übermittelten Zwischenberichten (Quartale 1 bis 3) zum AJ 2025 unterscheiden. Dies gilt über die Unterschiede hinaus, die allein durch die Erweiterung der Daten um ein weiteres Quartal ohnehin entstehen. Indikatoren mit einem Sentinel-Referenzbereich sind nicht von der neuen Methodik betroffen. Das IQTIG wird in einem Begleitdokument zu den Rückmeldeberichten über die Einführung und die Auswirkungen der neuen Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung informieren. Weitere Informationen zur Einstufungsmethodik finden sich auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/das-iqtig/wie-wir-arbeiten/grundlagen/biometrische-grundlagen/biometrische-methodik-zur-auffaelligkeitseinstufung/.
Ziel des IQTIG ist es, die neue Methodik der rechnerischen Auffälligkeitseinstufung in den kommenden Jahren über alle Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) hinweg zu etablieren und damit die Effizienz des Stellungnahmeverfahrens weiter zu optimieren. Für das Auswertungsjahr 2026 ist vorgesehen, auch die QS-Verfahren 7 (Karotis-Revaskularisation, QS KAROTIS) und 11 (Dekubitusprophylaxe, QS DEK) umzustellen.
BP