Neugeborenen-Hörscreening: Erinnerung Lieferfrist (17.02.) / Spezifikation 2025

Im Landesverfahren QS UNHS BW sind Datensätze monatlich zu übermitteln. Für Neugeborene, die am oder nach dem 01.01.2025 entlassen wurden bzw. werden, gilt die Spezifikation 2025.

Die Geschäftsstelle erinnert an die monatliche Lieferfrist für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW): Die Datensätze zu den bis zum Ende des Vormonats aus dem dokumentierenden Krankenhaus entlassenen Kindern sind jeweils zum 15. eines Monats zu übermitteln. Dies ist notwendig, um bei Bedarf ein zeitnahes Tracking zu ermöglichen. Bitte senden Sie die QS-Bögen der Neugeborenen, die vor dem oder am 31.01.2025 entlassen wurden, bis zum 17.02.2025 an UNHS@qigbw.de.

Für Neugeborene, die am oder nach dem 01.01.2025 entlassen wurden bzw. werden, gilt die Spezifikation 2025. Alle Informationen zur Spezifikation 2025 finden Sie unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw. Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2025 zu 2024 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.

BP