Zum Erfassungsjahr 2026 wird ein neues Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis eingeführt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein neues Qualitätssicherungsverfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis)“ als Verfahren 20 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS RL) aufgenommen. Die entsprechenden themenspezifischen Bestimmungen wurden dem Teil 2 der DeQS Richtlinie hinzugefügt, vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (https://www.g-ba.de/beschluesse/6985/).
Das Verfahren QS Sepsis soll dazu beitragen, die Prävention, die frühzeitige Diagnostik und umgehende Behandlung der Sepsis – umgangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet – in Krankenhäusern weiter zu verbessern.
Als Start des neuen QS-Verfahrens und somit auch für die Datenerfassung in allen Krankenhäusern ist der 01.01.2026 vorgesehen. Es handelt sich beim Verfahren QS Sepsis um ein stationäres Verfahren mit kontinuierlicher fallbezogener QS-Dokumentation und einer jährlich zu übermittelnden Einrichtungsbefragung. Im Verfahren QS Sepsis werden alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit Sepsis gemäß Sepsis-3 Definition dokumentationspflichtig. Darüber hinaus werden Sozialdaten der Krankenkassen zur Berechnung der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen verwendet.
Die themenspezifischen Bestimmungen wurden zunächst ohne Indikatoren- und Kennzahlenlisten beschlossen. Eine Ergänzung dieser fehlenden Richtlinienbestandteile ist im Sommer 2025, zeitgleich zum Beschluss der Spezifikation, durch den G-BA vorgesehen.
In der Machbarkeitsprüfung des IQTIGs wurde das geplante Indikatorenset (V 2.1) bereits vorgestellt. Dieses enthält acht Qualitätsindikatoren (vier Struktur-, zwei Prozess- und zwei Ergebnisindikatoren) und sieben Kennzahlen (ohne Referenzbereich). Im Anhang der Machbarkeitsprüfung finden Sie Informationen zu den geplanten Datenfelder der fallbezogenen QS-Dokumentation sowie der Einrichtungsbefragung und zum geplanten QS Filter (https://iqtig.org/veroeffentlichungen/machbarkeitspruefung-sepsis/).
Die Krankenhäuser werden vierteljährlich Rückmeldungen zu ihren Ergebnissen bekommen, so dass sie diese bei Bedarf schnell in ihre kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsmaßnahmen einfließen lassen können. Ein Stellungnahmeverfahren wird voraussichtlich erstmals im Jahr 2027 zu den Ergebnissen aus dem Erfassungsjahr 2026 stattfinden.
Für die Erfassungsjahre 2026 bis 2028 ist für das Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis eine Übergangsregelung vorgesehen. So sind aktuell keine Sanktionen bei Nichtübermittlung von dokumentationspflichtigen Datensätzen sowie keine Veröffentlichungspflicht für das Erfassungsjahr 2026 vorgesehen. Während der Übergangszeit soll eine kontinuierliche Überprüfung auf Optimierungsbedarf nach Start des Verfahrens durch das IQTIG erfolgen.
Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
LC