Im Modul 12- QS HSMDEF sind Aggregatwechsel von Herzschrittmacher und Defibrillatoren ab dem Erfassungsjahr 2025 nicht länger dokumentationspflichtig
Im Rahmen der Eckpunktebeauftragung des IQTIGs wurden vom IQITG in seinem Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung die zukünftig vorgesehenen Indikatorensets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP veröffentlicht. Zukünftig ist mit einer deutlichen Reduktion der berechneten Qualitätsindikatoren im Verfahren QS-HSMDEF zu rechnen (siehe auch prospektive Rechenregeln zum Erfassungsjahr 2025). Entsprechend kommt es zu vielfältigen Anpassungen, Streichungen und Ergänzungen in den Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweisen der Spezifikation für das Erfasssungsjahr 2025 im Verfahren QS-HSMDEF.
Auf die vollständig Streichung der Module zum Aggregatwechsel (09/2 und 09/5) ab dem Erfassungsjahr 2025 möchten wir bereits vorab hinweisen.
Die anderen Module im Verfahren QS HSMDEF zu Herzschrittmacher und Defibrillatoren Implantation (09/1 und 09/4) sowie Revision/Explantation und Wechsel (09/3 und 09/6) bleiben (mit z.T. erheblichen Änderungen in der Dokumentation) bestehen.
Im Rahmen des Bogenvergleichs stellen wir voraussichtlich im Laufe des Januars eine detaillierte Darstellung der Änderungen in der Spezifikation 2025 zur Verfügung.
LC