Anpassungen im Verfahren Schlaganfall (80/1)
Die Geschäftsstelle möchte an dieser Stelle über Anpassungen der Qualitätsindikatoren-Datenbank 2024 im Verfahren Schlaganfall (80/1) informieren. Die Arbeitsgruppe sichtet jährlich die Indikatoren sowie Spezifikationen und passt diese ggf. an. Über die Spezifikationsänderungen bzw. Änderungen des QS-Filters für das Erfassungsjahr 2025 wurde bereits auf der Homepage der QiG BW berichtet. Diese Änderungen sind zur Vollständigkeit nachfolgend ebenfalls aufgeführt und werden erläutert.
Qualitätsindikatoren-Datenbank 2024:
Die Referenzbereiche einiger Indikatoren wurden in Anlehnung an die Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Schlaganfall-Register (ADSR) und unter Berücksichtigung der Landeswerte angepasst. Die ADSR ist ein freiwilliger Zusammenschluss regionaler Qualitätssicherungsprojekte in der Schlaganfallbehandlung mit dem Ziel, zusammen mit der DSG eine zertifizierungsrelevante, standardisierte Datenerfassung zum Krankheitsbild Schlaganfall zu entwickeln. Die ADSR erstellt regionale und überregionale Vergleiche unter wissenschaftlichen, qualitätsrelevanten und epidemiologischen Gesichtspunkten. Der von der Arbeitsgruppe festgelegte Referenzwert ist als Zielbereich definiert. Ist ergänzend ein Toleranzbereich ausgewiesen, der unterhalb des Referenzwertes liegt, wird in der Regel von der Arbeitsgruppe bei dessen Erreichen die Abweichung vom Zielbereich als ausreichend akzeptiert und auf ein Stellungnahmeverfahren verzichtet. Nachfolgend sind die Änderungen aufgeführt:
- „Intrakranielle Gefäßdarstellung – Rate“: Der Zielbereich wird auf ≥ 70% erhöht.
- „Behandlung auf ausgewiesener Schlaganfalleinheit“: Der Toleranzbereich wird gestrichen und ein Zielbereich von ≥ 90% verwendet.
- „VHF-Diagnostik“: Erhöhung des Zielbereichs auf ≥ 90%.
- „Möglichst frühzeitige Funktionstherapie bei Physiotherapie/Ergotherapie“: Patientinnen und Patienten, bei denen innerhalb 48 Stunden nach Aufnahme ein palliatives Vorgehen beschlossen wurde, werden zukünftig aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen.
- „Möglichst frühzeitige Funktionstherapie bei Logopädie“: Hier sollen künftig ebenfalls Patientinnen und Patienten, bei denen innerhalb 48 Stunden nach Aufnahme ein palliatives Vorgehen beschlossen wurde, aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen werden.
Die Änderungen der QIDB 2024 werden Sie Anfang des nächsten Jahres auch auf unserer Homepage finden: QiG BW >> QS-Verfahren QS Schlaganfall (80/1) >> Auswertung
QS-Filter 2025:
Für das Erfassungsjahr 2025 wurde der QS-Filter geändert und die ICD-Code-Gruppen C (bösartige Neubildungen), D (gutartige Neubildungen) und Q (Fehlbildungen) aus der Liste der Ausschlussdiagnose entfernt. So soll zukünftig bei der Hauptdiagnose „Schlaganfall“ eine begleitende Kodierung der ICD-Code-Gruppen D, C und Q als Nebendiagnose nicht mehr zum Ausschluss aus der Qualitätssicherungspflicht führen. Durch den bisher gültigen Ausschluss gehen der Qualitätssicherung wichtige Datensätze verloren (ca. 1 - 2 % der aktuellen Fallzahlen werden zusätzlich erwartet).
Bedingt durch den BfArM-Umstieg von 2024 auf 2025 wurden die OPS-Kodes 8-83c.m(0,a,e,f,g,h,k,x) (=Einführung eines Führungsdrahtes vor Abbruch einer Ballon-Angioplastie) in die Liste SA_BW_OPS_TE, die Bestandteil der Auslösebedingung des Moduls 80/1 ist, aufgenommen. Wird einer in der Liste enthaltenen Kodes dokumentiert, führt dies, trotz evtl. gleichzeitigem Vorliegen einer Ausschlussdiagnose, nicht zum Ausschluss des Falls aus der Qualitätssicherungspflicht.
Spezifikationen 2025:
Eine Datenüberprüfung der Geschäftsstelle zu Inhouse-Strokes ergab, dass es sich in diesen Fällen überwiegend um Dokumentationsfehler handelte und Schlaganfälle fälschlicherweise als Inhouse-Strokes angegeben wurden. Da die Einstufung als Inhouse-Stroke entsprechend den bisher geltenden Ausfüllhinweisen nur in einzelnen Ausnahmefällen erfolgen sollte, beschloss die Arbeitsgruppe, aus Validitätsgründen auf das „Inhouse-Feld“ in den zukünftigen Spezifikationen zu verzichten.
2025 wird die Abfrage des Barthel-Index bei Aufnahme und bei Entlassung ebenfalls gestrichen. Hintergrund ist eine Anpassung an die durch den G-BA beschlossene Änderung der Reha-Richtlinie. Ab Oktober 2024 findet in Anträgen zur Anschlussrehabilitation das Singer-Patientenprofil Anwendung. Um von Seiten der QS eine mögliche Notwendigkeit zur Doppelerfassung in Kliniken zu vermeiden, wird auf die Abfrage des Barthel-Index (sowohl bei Aufnahme und Entlassung) zukünftig verzichtet. Anstelle der Barthel-Einstufung bei Entlassung wird zukünftig abgefragt, ob ein entsprechendes, standardisiertes Screening (z.B. mit Singer-Score oder Barthel-Index) erfolgte, um den Rehabilitationsbedarf bzw. das Rehabilitationspotential zu erfassen.
Der Fachbeirat QSKH und die Arbeitsgruppe QS Schlaganfall sahen es in Bezug auf die Leitlinien als wichtig an, das Thema „Delir“ im QS-Verfahren Schlaganfall abzubilden. Daher soll zukünftig beantwortet werden, ob ein standardisiertes Screening auf ein Delir durchgeführt wurde. Für die QIDB 2025 wird diesbezüglich ein Indikator entwickelt, jedoch vorerst kein Referenzbereich ausgewiesen. Die Rechenregeln beinhalten alle Patientinnen und Patienten gemäß Einschlusskriterien, die nicht innerhalb 24 verlegt wurden oder bei Aufnahme komatös waren.
Des Weiteren wurden die Schlüsselwerte 23 (Beginn eines externen Aufenthalts mit Abwesenheit über Mitternacht (BPflV-Bereich – für verlegende Fachabteilung) und 24 (Beendigung eines externen Aufenthalts mit Abwesenheit über Mitternacht (BPflV-Bereich – für Pseudo-Fachabteilung 0003)) aus dem Schlüssel Entlassungsgrund gestrichen.
Zusätzlich gab es eine Anpassung des Feldes 2 im Pflegebogen: „Wurde ein Schluckversuch durchgeführt?“. Bei einem Aufenthalt von nur wenigen Stunden in der Notaufnahme ohne Flüssigkeits- bzw. Nahrungsgabe und anschießender, schneller Verlegung zur Thrombektomie mit Rückverlegung, kann zukünftig der Schlüsselwert „1 = ja, innerhalb 24h nach (Wieder-) Aufnahme“ angegeben werden, sofern bei Wiederaufnahme der Schluckversuch durchgeführt wird.
Die Änderungen der Spezifikationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
QiG BW >> QS-Verfahren QS Schlaganfall (80/1) >> Dokumentation >> Verfahrensjahr 2025
HM