QS UNHS BW: Spezifikation 2025 veröffentlicht

Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) steht ab sofort auf der Homepage der QiG BW die Spezifikation für das Erfassungsjahr 2025 zur Verfügung. Voraussichtlich Ende November findet erneut ein Webinar zum Neugeborenen-Hörscreening statt.

Ab sofort steht auf der Homepage der QiG BW die Spezifikation für das QS-Verfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) für das Erfassungsjahr 2025 zur Verfügung:

Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2025“

Folgend die wesentlichen Änderungen in der Spezifikation 2025 im Vergleich zu 2024:

  • Zwingend erforderliche asymmetrische RSA-Verschlüsselung der Inhalte der patienten-identifizierenden Felder in den UNHS-Exportdateien
  • Aufteilung des Einwilligung-Feldes in zwei Felder, sodass datenschutzkonform die Einwilligung in die Datenübermittlung und ins Tracking getrennt sind
  • Ergänzung des Schlüssels zum Datenfeld „Einwilligung in die Datenübermittlung“ um verstorbene Einlinge („0 = nein (oder verstorbener Einling)“), sodass UNHS-Datensätze zu verstorbenen Einlingen nicht mehr exportiert werden
  • Definition von zwei weiteren Nicht-Export-Feldern (zusätzlich zu „Identifikationsnummer der Mutter“): „Fachabteilung“ und „Geburtsnummer“
  • Anpassungen des Dokumentationsbogens und der Ausfüllhinweise (s. https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw)

Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2025 zu 2024 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.

Um die Neuerungen darzustellen und einen Dialog hierzu zu ermöglichen, findet voraussichtlich Ende November erneut ein Webinar zum Neugeborenen-Hörscreening statt. Das genaue Datum und das Programm werden zeitnah veröffentlicht sowie per News mitgeteilt.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.

FT