Perinatalmedizin (QS PM): Änderungen zum Erfassungsjahr 2025

Zum Erfassungsjahr 2025 werden im QS-Verfahren Perinatalmedizin zwei Follow-up-Indikatoren neu eingeführt, sowie unter Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen das Verlegungsgeschehen in den Perinatalzentren dargestellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 relevante Änderungen des Teils 2 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) im QS-Verfahren 13 (Perinatalmedizin, QS PM) beschlossen (https://www.g-ba.de/beschluesse/6749/, vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger):

-Zum Erfassungsjahr 2025 werden zwei Follow-up-Indikatoren neu eingeführt.

-Zum Erfassungsjahr 2025 wird unter Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen das Verlegungsgeschehen in den Perinatalzentren im Sinne der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) standortbezogen auf www.perinatalzentren.org und in den Rückmeldeberichten nach § 10 DeQS-RL dargestellt.

Folgende zwei Follow-up-Indikatoren werden zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) neu eingeführt:

- „Sterblichkeit im Krankenhaus bei Neugeborenen und Säuglingen innerhalb eines Jahres“ (ID 182304) und

- „Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) bei Reifgeborenen innerhalb eines Jahres“ (ID 182305).

Zur Berechnung der Indikatoren wird die QS-Dokumentation aus der geburtshilflichen Versorgung von Mutter und Kind sowie der neonatologischen Behandlung des Kindes miteinander verknüpft, auch standort- und leistungserbringerübergreifend. Eine Auswertung erfolgt erstmalig im Jahr 2027. Da die Behandlung an mehreren Standorten oder Einrichtungen erfolgt, ist keine eindeutige Zuschreibbarkeit von Ergebnissen gegeben. Das IQTIG soll daher ein Konzept entwickeln, wie ein modifiziertes Stellungnahmeverfahren unter Beteiligung mehrerer Standorte und Einrichtungen durchgeführt werden kann. Dieses modifizierte Stellungnahmeverfahren soll dann im Rahmen einer Erprobungsphase, die noch auszugestalten ist, Anwendung finden. Für den Zeitraum der Erprobung erfolgt keine einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Ergebnissen der Follow-up-Indikatoren sowie Beurteilungen aus Stellungnahmeverfahren.

Ferner hat der G-BA beschlossen, unter Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen das Verlegungsgeschehen in den Perinatalzentren im Sinne der QFR-RL standortbezogen zu ermitteln und deskriptiv auf www.perinatalzentren.org und in den Jahresauswertungen darzustellen. Die Datenübermittlung durch die Krankenkassen erfolgt ab 2025, sodass eine Auswertung des Verlegungsgeschehens erstmalig im Jahr 2026 erwartet wird. Die Daten sollen ausdrücklich nur im Rahmen einer deskriptiven Darstellung veröffentlicht werden, um die Zahl der Verlegungen und ausgewählter relevanter medizinischer Komplikationen erstmals zu erfassen. Es werden keine Kennzahlen oder Qualitätsindikatoren definiert, insbesondere da eine Zuschreibung der Ergebnisqualität zu einem oder mehreren der beteiligten Standorte noch nicht fundiert erfolgen kann. Wann die standortbezogene Veröffentlichung der deskriptiven Darstellung des Verlegungsgeschehens unter www.perinatalzentren.org erfolgen wird und welches Format hierbei Anwendung finden soll, ist noch offen und wird über die QFR-RL geregelt.

BP