Aussetzen der Erfassung zu QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (KEP) für 2025

Aufgrund des festgestellten Überarbeitungsbedarfs des Verfahrens hat der G-BA beschlossen, die Erfassung ab 2025 zunächst für ein Jahr zu unterbrechen. Danach soll das Verfahren sozialdatenbasiert wieder aufgenommen werden. Eine Patientenbefragung soll ebenfalls entwickelt werden. Obwohl der Beschluss vom 18.07.2024 noch nicht in Kraft ist, hat das IQTIG mit der Veröffentlichung der Spezifikation für 2025 das Verfahren bereits herausgenommen.

Am 18.07.2024 wurde vom G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) der Beschluss über eine Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gefasst. Dieser beinhalten u.a., dass das QS-Verfahren 15 (KEP = Knieendoprothesenversorgung) für 2025 ausgesetzt wird (Teil 2: : Themenspezifische Bestimmungen Verfahren 15 § 18).

In den tragenden Gründen wird ergänzend ausgeführt, dass allgemein dieses Verfahren von hoher medizinischer Relevanz sei, weshalb eine datengestützte Qualitätssicherung auch weiterhin grundsätzlich geboten ist. Allerdings solle das Verfahren grundlegend überarbeitet werden, um die Aussagekraft zu steigern und gleichzeitig das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu optimieren. Ab voraussichtlich dem Erfassungsjahr 2026 werden die sozialdatenbasierten Indikatoren zum Einsatz kommen. Diese sollen dann so bald wie möglich um eine Patientenbefragung ergänzt werden, die sowohl die Qualität der Indikationsstellung als auch Aspekte der Schmerzsituation und der Mobilität adressieren soll.

Die Verarbeitung der bis einschließlich für das aktuelle Erfassungsjahr 2024 erhobenen und übermittelten QS-Daten bleibt von der Aussetzung des Verfahrens unberührt, Teil 1 §§ 16 bis 20 DeQS-RL finden Anwendung: Die QS-Daten bis einschließlich zum Erfassungsjahr 2024 werden ausgewertet, die Ergebnisse 2025 in den Rückmeldeberichten an die Krankenhäuser abgebildet, rechnerische Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren bewertet, ggf. Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Der Indikator zur Gehunfähigkeit bei Entlassung (54028) wird in den Strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser nach § 136b SGB V zum Berichtsjahr 2023 und voraussichtlich 2024 veröffentlicht.

Der Beschluss wird zwar erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, dennoch hat das IQTIG mit der Veröffentlichung der Spezifikation für 2025 das Verfahren bereits herausgenommen.

Es wird empfohlen, dies bei der Anschaffung von Software sowie der Planung von internen Schulungen für 2025 zu berücksichtigen.

BI