QS UNHS BW: Spezifikation 2024 V07 veröffentlicht

Für das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) steht ab sofort auf der Homepage der QiG BW die Version 07 der Spezifikation für das Verfahrensjahr 2024 zur Verfügung.

Ab sofort steht auf der Homepage der QiG BW die Version 07 der Spezifikation für das QS-Verfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) für das Verfahrensjahr 2024 zur Verfügung:

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Die UNHS-Spezifikation 2024 V07 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation V06 folgende Korrekturen:

  • Da aus Datenschutzgründen aktuell bei Dokumentation von „9 = Tracking nicht sinnvoll“ im Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ ein Datensatz nicht exportiert werden darf, wurden die Hinweise für Software-Hersteller zum Landesverfahren „QS UNHS BW“, die Ausfüllhinweise zu den Datenfeldern 14 und 15, sowie der Mitteilungstext der Plausibilitätsregel 138 angepasst.
  • Des Weiteren wurde eine neue weiche Plausibilitätsregel zum Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ hinzugefügt, die bei Dokumentation von „0=nein“ oder „9 = Tracking nicht sinnvoll“ darauf hinweist, dass der Datensatz aus Datenschutzgründen nicht exportiert werden darf.
  • Ferner wurde in den Feldgruppen EINWILLIGUNG und EINWILLIGUNG2 für die Verknüpfung der Filterfelder jeweils der UND-Operator spezifiziert (fkFilterFeldTyp = UND-Verknüpfung).

Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2024 V07 zu 2024 V06 sowie zu 2023 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.

Weitere Informationen zur Spezifikation QS UNHS BW finden sich unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw. Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert unter beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09 zur Verfügung.

FT