QS UNHS BW: Spezifikation 2024 V07 veröffentlicht
Ab sofort steht auf der Homepage der QiG BW die Version 07 der Spezifikation für das QS-Verfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) für das Verfahrensjahr 2024 zur Verfügung:
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2024“ (V07, Stand 08.05.2024) - zip
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Die UNHS-Spezifikation 2024 V07 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation V06 folgende Korrekturen:
- Da aus Datenschutzgründen aktuell bei Dokumentation von „9 = Tracking nicht sinnvoll“ im Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ ein Datensatz nicht exportiert werden darf, wurden die Hinweise für Software-Hersteller zum Landesverfahren „QS UNHS BW“, die Ausfüllhinweise zu den Datenfeldern 14 und 15, sowie der Mitteilungstext der Plausibilitätsregel 138 angepasst.
- Des Weiteren wurde eine neue weiche Plausibilitätsregel zum Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ hinzugefügt, die bei Dokumentation von „0=nein“ oder „9 = Tracking nicht sinnvoll“ darauf hinweist, dass der Datensatz aus Datenschutzgründen nicht exportiert werden darf.
- Ferner wurde in den Feldgruppen EINWILLIGUNG und EINWILLIGUNG2 für die Verknüpfung der Filterfelder jeweils der UND-Operator spezifiziert (fkFilterFeldTyp = UND-Verknüpfung).
Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2024 V07 zu 2024 V06 sowie zu 2023 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.
Weitere Informationen zur Spezifikation QS UNHS BW finden sich unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw. Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert unter beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09 zur Verfügung.
FT