Welttag des Hörens: Baden-Württembergische Neugeborenen-Hörscreeningzentrale ermöglicht frühzeitigere Diagnose und Therapie von Hörstörungen
Der Welttag des Hörens wird vom Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und vielen Branchenpartnern sowie Unternehmen und gesellschaftlichen Institutionen jedes Jahr am 03. März veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit.
Die Neugeborenen-Hörscreeningzentrale Baden-Württemberg, die zusammen von der Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg am Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum des Universitätsklinikums Heidelberg und der QiG BW gebildet wird, nimmt den heutigen Welttag des Hörens zum Anlass, um an die Bedeutung des Neugeborenen-Hörscreenings zu erinnern.
Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. In Baden-Württemberg sind jedes Jahr zwischen 100 und 200 Neugeborene von einer beidseitigen hochgradigen Schwerhörigkeit betroffen. Wird eine Hörstörung monatelang oder gar jahrelang nicht entdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung negativ auswirken. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Störungen der Hör-, Sprach- und Kommunikationsentwicklung und nachfolgend der geistigen, sozialen, emotionalen, bildungs- und berufsbezogenen Entwicklung führen.
Seit 2019 wird das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg durch ein Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) unterstützt: das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW). Das angeschlossene Tracking (Nachverfolgung von auffälligen und fehlenden Befunden durch Kontaktaufnahme mit den Eltern) durch die Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg ergänzt das Neugeborenen-Hörscreening und ermöglicht eine Optimierung der zeitnahen Abklärung und des frühen Therapiebeginns, falls eine frühkindliche Hörstörung vorliegt.
In Baden-Württemberg liegen inzwischen für über 80% aller Geburten Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening vor. Somit können bei fehlenden oder auffälligen Befunden die Eltern unterstützt und ggf. frühzeitig Diagnose und Therapie eingeleitet werden. Im Rahmen des Trackings wurden seit 2019 in Baden-Württemberg jährlich ca. 100 Hörstörungen bestätigt.
Allerdings besteht landes- und bundesweit noch deutliches Optimierungspotential des Neugeborenen-Hörscreenings, z.B. bezüglich der Rate an auffälligen Befunden, die weiter abgeklärt werden müssen („Refer-Rate“). Diese soll gemäß Kinder-Richtlinie höchstens bei 4 % liegen, beträgt allerdings aktuell in Baden-Württemberg ca. 8%. Ein erfolgversprechender Ansatz zur Senkung der Refer-Rate wäre z.B. eine Optimierung des Screening-Algorithmus. Experten schlagen u.a. vor, ein Erstscreening auf drei Testversuche pro Ohr einzugrenzen und ein Rescreening erst nach einem gewissen Mindestzeitabstand (z. B. fünf Stunden) und ebenfalls mit maximal drei Testversuchen pro Ohr durchzuführen. Auch sollten auffällige Ergebnisse konsequent vor Entlassung aus der Geburtsklinik durch eine Kontroll-AABR überprüft werden.
Nur durch eine zeitnahe Abklärung (Screening gemäß Kinder-Richtlinie bis zum 3. Lebenstag, Abschluss der Diagnostik in den ersten 3 Lebensmonaten) und einen frühen Therapiebeginn bei frühkindlicher Hörstörung (innerhalb von 6 Monaten) kann den betroffenen Kindern eine Chance auf eine weitgehend normale Entwicklung gegeben werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert unter beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09 zur Verfügung.