Nachlieferfrist bis zum 15.03.2023
Wir möchten hiermit noch einmal darüber informieren, dass für die QS-Bögen aller Leistungsbereiche (außer NWIES, NWIEA, PPCI, NHS_BW) des Verfahrensjahres 2022 eine Nachlieferfrist bis zum 15.03.2023 besteht.
Zum einen dürfen bereits übermittelte Bögen noch einmal korrigiert übermittelt werden, zum anderen dürfen aber auch Bögen, die bisher noch nicht übermittelt wurden, bis zum 15.03.2023 übermittelt werden.
Für die Bögen der Leistungsbereiche der einrichtungsbezogenen Dokumentation (NWIES, NWIEA) gilt diese Nachlieferfrist nicht. Bei diesen Leistungsbereichen ist die Frist am 28.02.2023 bereits abgelaufen.
Für die Bögen des Leistungsbereichs NHS_BW (UNHS) eines Monats gilt der 15. des Folgemonats als monatliche Übermittlungsfrist.
Für die Bögen des Leistungsbereichs PPCI eines Monats gilt der 7. des Folgemonats (mit einer Nachfrist bis zum 14. des Folgemonats) als monatliche Übermittlungsfrist.
Soll- und Risikostatistiken müssen bis zum 15.03.2023 übermittelt werden.
Ausführlichere Informationen zu den Fristen finden Sie unter https://www.qigbw.de/termine/fristen.