Aussetzung der QS-Dokumentation bei QS WI, der Patientenbefragung bei QS PCI und der Quartalslieferfristen im Jahr 2021
Aufgrund der – vorbehaltlich der Beschlüsse des G-BA am 17.12.2020 – geplanten Aussetzung sowohl der einrichtungs- und fallbezogenen QS-Dokumentation im Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) als auch der Patientenbefragung im Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI) im Jahr 2021, brauchen Leistungserbringer hierzu voraussichtlich keine Dokumentations-Software für das Jahr 2021 anzuschaffen.
Geplant ist, dass die einrichtungsbezogene QS-WI-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020, die richtliniengemäß bis zum 28.02.2021 erfolgen muss, entfällt. Außerdem soll die fallbezogene Dokumentation im Verfahren QS WI für das gesamte Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt werden. Im Verfahren QS PCI soll der G-BA-Beschluss vom 16.07.2020 bezüglich der Spezifikation zum Start der Patientenbefragung am 1. Juli 2021 ausgesetzt bzw. verschoben werden.
Zusätzlich möchte die Geschäftsstelle informieren, dass der G-BA am 03.12.2020 beschlossen hat (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4593/2020-12-03_QS-RL_Ausnahmen-QS-Anforderungen.pdf, noch nicht in Kraft), dass aufgrund der COVID-19-Pandemie für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL die Pflicht zur unterjährigen quartalsweisen Datenlieferung für das Jahr 2021 erneut ausgesetzt werden soll. Allerdings soll für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL für das Erfassungsjahr 2021 unverändert eine Dokumentationsverpflichtung mit Lieferfrist bis zum 28.02.2022 bestehen. Aufgrund dessen empfiehlt die Geschäftsstelle, weiterhin quartalsweise die Daten zu übermitteln.