plan. QI: Verfahrensaussetzung zum Erfassungsjahr 2023

Der G-BA hat beschlossen, das Verfahren nach der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zumindest vorübergehend auszusetzen. U.a. § 7 findet keine Anwendung, sodass vorerst keine Quartals- und Jahresauswertungen für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erstellt werden.

Aktuell sind elf Qualitätsindikatoren aus den Qualitätssicherungs-Verfahren Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP), Geburtshilfe (QS PM-GEBH) und Mammachirurgie (QS MC) als planungsrelevant vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert.

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren nach der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) zum Erfassungsjahr 2023 auszusetzen (https://www.g-ba.de/beschluesse/6572/, vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger): Die §§ 7, 9, 10, 11, 13 und 17 der plan. QI-RL finden im Zeitraum vom 18. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 keine Anwendung. Infolgedessen werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bis auf Weiteres keine Quartals- und Jahresauswertungen für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erstellt. Auch die Datenvalidierung und das Stellungnahmeverfahren nach der plan. QI-RL werden ausgesetzt. Die Datenlieferung nach § 6 plan. QI-RL ist allerdings von der Aussetzung nicht betroffen, sodass weiterhin fristgerecht Datensätze zu übermitteln sind.

Hintergrund ist vermutlich die in der Siebenten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlene Abschaffung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der gegenwärtigen Form, die bereits im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) vom 15.04.2024 berücksichtigt wurde.

Die Qualitätssicherung nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) inkl. Jahresauswertungen und Stellungnahmeverfahren findet weiterhin wie gewohnt statt. Gemäß DeQS-RL werden die jährlichen Rückmeldeberichte bis zum 31. Mai den Datenannahmestellen zur Weiterleitung an die LeistungserbringerInnen zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.

BP