Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg (QiG BW) GmbH

Herzlich willkommen bei der zum 01.01.2019 gegründeten QiG BW GmbH.

Die QiG BW GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung der Beteiligten zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg. Gesellschafter sind die Landesverbände der Krankenkassen, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V., die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. 

Die bisherige Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK) wurde mit allen ihren bisherigen Aufgaben in die neu gegründete GmbH überführt.

Die QiG BW soll die zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg bisher auf Landesebene bestehenden Strukturen zusammenführen und deren Aufgaben übernehmen. Sie dient somit zum Zeitpunkt ihrer Gründung der Umsetzung der Richtlinie des G-BA gemäß § 136 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL - überführt in DeQS-RL und außer Kraft getreten am 01.01.2021). Die Gesellschaft übernimmt weiterhin die Strukturen und Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die datengestützte einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung (Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL), die die bisherige Qesü-RL (Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung) abgelöst hat.

Darüber hinaus werden die landesspezifischen Qualitätssicherungsmaßnahmen wie „QS Schlaganfall“, „QS MRE“ und „QS UNHS BW“ übernommen.