QS UNHS BW: Hinweise zu Lieferfristen (15.1. und 15.2.)

Im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) sind Datensätze zu den bis zum Ende des Vormonats aus dem dokumentierenden Krankenhaus entlassenen Kindern jeweils zum 15. eines Monats zu übermitteln. Dies ist notwendig, um bei Bedarf ein zeitnahes Tracking zu ermöglichen.
 

Für Neugeborene, die vor dem oder am 31.12.2023 entlassen wurden, sind die UNHS-Datensätze bis zum 15.01.2024 an UNHS@qigbw.de zu übermitteln. Aktuell besteht bei einem Anbieter ein Software-Fehler, der den Export von UNHS-Datensätzen erschwert. Wenn Sie von diesem Export-Problem betroffen sind, übermitteln Sie bitte sobald möglich die UNHS-Datensätze – prioritär die zu den Kindern, bei denen das Neugeborenen-Hörscreening nicht durchgeführt werden konnte oder auffällig war.


Für Neugeborene, die am oder nach dem 01.01.2024 entlassen wurden bzw. werden, gilt die Spezifikation 2024. Die UNHS-Datensätze für Neugeborene, die vor dem oder am 31.01.2024 entlassen wurden, sind bis zum 15.02.2024 an UNHS@qigbw.de zu übermitteln. Aufgrund kurzfristiger Änderungen der Spezifikation 2024, die im Dezember veröffentlicht wurden, gelten aktuell besondere Bedingungen bzgl. Lieferfrist: Bitte übermitteln Sie sobald möglich die UNHS-Datensätze und behandeln bei Notwendigkeit einer Nacherfassung die Datensätze prioritär, bei denen die Kriterien für ein Tracking erfüllt sind (Neugeborenen-Hörscreening nicht beidseits unauffällig). Details zur Spezifikation 2024 finden Sie unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw.


Weiterhin dürfen nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten (z.B. Mutter oder Vater) und entsprechender Dokumentation im QS-Bogen UNHS-Daten exportiert werden.


Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.


BP
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Ihr
QiG BW Team