Verlängerung der Lieferfrist QS UNHS BW um eine Woche (bis 22.02.2023 inkl.)

Im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) sind Datensätze zu den bis zum Ende des Vormonats aus dem dokumentierenden Krankenhaus entlassenen Kindern jeweils zum 15. eines Monats zu übermitteln. Dies ist notwendig, um bei Bedarf ein zeitnahes Tracking zu ermöglichen.
 

Aufgrund der kurzfristigen Zurverfügungstellung eines für den Datenexport notwendigen Releases durch einen Software-Hersteller wird es von der Geschäftsstelle für notwendig erachtet, im Sinne des Kindswohls, die Lieferfrist für den Februar um eine Woche zu verlängern. Bitte sorgen Sie ggf. für eine unverzügliche Einspielung des Releases sobald verfügbar (geplant Anfang Februar) und senden Sie die QS-Bögen der Neugeborenen, die vor dem oder am 31.01.2023 entlassen wurden, bis zum 22.02.2023 an UNHS@qigbw.de.
 

Seit dem 01.01.2023 gilt die Spezifikation 2023. Eine Übersicht über die relevanten Änderungen gegenüber zum Vorjahr findet sich inkl. kompletter Spezifikation unter https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw.

 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.
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Ihr
QiG BW Team